Dortmunder Ratswahl wird wiederholt

In Dortmund muss die Wahl zum Stadtrat vom 30. August 2009 wiederholt werden. Das entschied heute das Oberverwaltungsgericht in Münster. Nach Ansicht des OVG ist die Neuwahl nötig, weil Amtsträger der Stadt im Wahlkampf die Haushaltslage der Stadt „geschönt“ haben
Der Stadtrat selbst hatte die Neuwahl im Dezember 2009 auf Grund von „Unregelmäßigkeiten“ angeordnet.

Dagegen haben 10 SPD- Abgeordnete geklagt.
Die Klage der zehn wurde heute vom OVG in der Berufung zurück gewiesen.

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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