Dortmund Airport will Optionen nutzen // RP Münster genehmigt Flugbetrieb in eingeschränktem Umfang in der Nachtzeit
Am Flughafen Dortmund ist in Zukunft in eingeschränktem Umfang ein Flugbetrieb in der Nachtzeit zulässig. Die Bezirksregierung Münster hat am heutigen Donnerstag (23.8.) als zuständige Landes-Luftfahrtbehörde die Genehmigung erteilt, dass in der Zeit von 22 bis 23 Uhr pro Tag durchschnittlich vier planmäßige Landungen stattfinden dürfen. Planmäßige Starts nach 22 Uhr sind hingegen wie bisher nicht zulässig. Dortmunds-Flughafengeschäftsführer Udo Mager hat die Betriebszeiten-Ausweitung zwar begrüßt, bedauert aber, dass Münster hinter den vom Dortmund Airport beantragten Betriebszeiten und Flugbewegungen zurückgeblieben sei.
Für planmäßige Landungen ist zudem seitens der Behörde zugestanden worden, dass diese im Fall einer Verspätung noch bis 23.30 Uhr erfolgen können. Für verspätete Starts gilt diese Ausnahme bis 22.30 Uhr. Die Zahl der zugelassenen verspäteten Flugbewegungen ist jedoch von bisher 20 auf nun monatlich 16 beschränkt worden.Weitere, darüber hinausgehende Verspätungsfälle sind nur im Einzelfall nach ausdrücklicher Genehmigung durch die Luftfahrtbehörde zulässig.
Mit der Regelung habe die Bezirksregierung Münster, so teilt die Behörde mit, im Rahmen einer erneuten Abwägung eine Entscheidung getroffen, die dem berechtigten und in der Nachtzeit besonders zu berücksichtigenden Interesse der Bevölkerung an einer ungestörten Nachtruhe im Verhältnis zu dem bestehenden öffentlichen Verkehrsinteresse an einem bedarfsgerechten Flugbetrieb am Flughafen Dortmund Rechnung trägt.
Die Neuregelung war erforderlich geworden, nachdem das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen der Bezirksregierung aufgegeben hatte, ihre Entscheidung aus dem Jahr 2014 nachzubessern.
Stellungnahme der Geschäftsführung der Flughafen Dortmund GmbH
In einer ersten Stellungnahme sagte Udo Mager, Geschäftsführer der Flughafen Dortmund GmbH: „Wir begrüßen, dass die Bezirksregierung Münster nunmehr entschieden hat, die Betriebszeiten des Dortmund Airport auszuweiten. Abweichend von unserem Antrag ist die Genehmigung leider hinter den aus Flughafensicht notwendigen Betriebszeiten und Flugbewegungen zurückgeblieben.“
Abweichend von der nun unmittelbar geltenden Betriebszeiten-Genehmigung hatte der Dortmunder Flughafen im Rahmen der Verspätungsregelung Starts bis 23 Uhr und nicht limitierte planmäßige Landungen bis 23 Uhr sowie verspätete Landungen bis 23.30 Uhr beantragt.Die bisherigen Betriebszeiten sahen planmäßige Flugbewegungen zwischen 6 und 22 Uhr sowie auf 20 Landungen im Monat begrenzte Verspätungen bis 23 Uhr vor.
„Wir bedauern die vorgenommene Modifizierung, werden aber die damit noch verbundenen Optionen nutzen, um dem aktuellen Bedarf der Airlines soweit wie möglich Rechnung zu tragen. Da das OVG in seinem Urteil aus Dezember 2015 die ursprüngliche Genehmigung aus Mai 2014 für rechtswidrig erklärt hatte, konnte nicht davon ausgegangen werden, dass die damit vorübergehend erweiterten Betriebszeiten erneut und unverändert genehmigt würden", so Udo Mager. Deshalb habe der Dortmunder Flughafen im erweiterten Verfahren bereits von sich aus eine Anpassung vorgenommen.
Dass die jetzt erteilte Betriebszeitengenehmigung noch hinter diesem reduzierten Antrag zurückbleibt, folge offensichtlich den restriktiven Vorgaben der Urteilsbegründung zur Frage der Abwägung zwischen Lärmschutzbedürfnissen und Verkehrsinteressen, ergänzte Mager. Man werde aber den Bescheid der Bezirksregierung voraussichtlich akzeptieren, weil er trotz weiterhin bestehender Begrenzungen durch die Kontingentierung und die Festlegung der knappen Betriebszeiten zumindest die Chancen dafür biete, Umlaufoptimierungen zu erreichen und Hubverbindungen zu gewährleisten.“
Die laut Flughafen GmbH mit sofortiger Wirkung geltenden veränderten Betriebszeiten sollen jetzt genutzt werden, um die Positionierung im Wettbewerb zu stärken und die Zukunftsfähigkeit des Dortmund Airport zu stabilisieren. Als zentraler Standortfaktor seien sie in Gesprächen mit den Fluggesellschaften ein wichtiges Argument bei der Airline- und Destinations-Akquise. Allerdings bleibe der Dortmund Airport mit den Modifikationen weiterhin hinter den Wettbewerbsbedingungen auf dem innerdeutschen und europäischen Markt zurück.
Die geltenden Lärmschutzzonen werden nun durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) überprüft. Die Flughafen GmbH geht derzeit aber nicht davon aus, dass in der Umgebung des Flughafens weitere Ansprüche auf bauliche Schallschutzmaßnahmen entstehen werden.
Autor:Ralf K. Braun aus Dortmund-Ost |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.