DIE LINKE fordert Verzicht auf Schnellstraßenbau OWIIIa - Land NRW rückt trotz Bauabsicht auch kein Geld raus

Die rot-grüne Landesregierung ist grundsätzlich bereit das überflüssige Straßenbauvorhaben der OWIIIA weiterzuführen und die naturbelassenen Gebiete zu opfern. Letztlich fehlt dem Willen aber offensichtlich das Geld. Wobei eine aktuelle Umweltverträglichkeitsstudie, die bis heute nicht beauftragt wurde, das ganze Projekt sicherlich sowieso als unrealisierbar definieren wird. | Foto: www.dielinke-dortmund.de
  • Die rot-grüne Landesregierung ist grundsätzlich bereit das überflüssige Straßenbauvorhaben der OWIIIA weiterzuführen und die naturbelassenen Gebiete zu opfern. Letztlich fehlt dem Willen aber offensichtlich das Geld. Wobei eine aktuelle Umweltverträglichkeitsstudie, die bis heute nicht beauftragt wurde, das ganze Projekt sicherlich sowieso als unrealisierbar definieren wird.
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Angesichts des Streits zwischen Stadt und Land wegen der Planungsleistungen für die umstrittene Schnellstraße L663n (OWIIIa), fordert DIE LINKE den Verzicht auf das 9,5 Mio. Euro teuere Straßenbauprojekt. „Dortmunds Finanzlage ist angespannt genug, um sich nicht den Luxus zu leisten, Geld für eine Landesstraße auszugeben, die von den Anwohnern massiv bekämpft wird“, so der Wickeder Ratsvertreter Utz Kowalewski.

DIE LINKE hatte in den Haushaltsberatungen für das kommende Jahr beantragt von Seiten der Stadt verbindlich keine Kosten für den Landesstrassenbau zu übernehmen. Dieses Ansinnen wurde im Finanzausschuss aber von den Fraktionen von SPD, CDU und FDP/Bürgerliste abgelehnt. Allerdings wird die Haltung der LINKEN offenbar vom Planungsdezernenten Lürwer geteilt. Dieser teilte auf Anfrage der LINKEN mit: „Die Kosten müsste das Land vollständig übernehmen. Eine aktuellere Kostenschätzung liegt der Stadt Dortmund nicht vor. Ergebnis von Gesprächen zwischen Verkehrsministerium, Landesbetrieb und den betroffenen Gebietskörperschaften ist, dass letztere bereit sind, bei der technischen Bearbeitung der Straßenentwurfsplanung Hilfestellung zu leisten. Vorraussetzung ist jedoch eine Erstattung der Planungskosten sowohl für die zu vergebenen Gutachten als auch für die damit verbundenen erheblichen Planungsleistungen (Personalkosten)“.

Doch dazu scheint das Land nicht bereit zu sein. Unlängst wurde eine öffentliche Informationsveranstaltung zur Umweltverträglichkeitsstudie zur OWIIIa vom Landesbetrieb NRW wegen eines fehlenden Planungsauftrages des Landes abgelehnt.

Autor:

Carsten Klink aus Dortmund-Ost

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