Dortmunder Jugendamt
CDU vermisst eine unabhängige Beschwerde- und Ombudsstelle in der Kinder- und Jugendhilfe

Beschwerde- und Ombudsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe sind in den letzten Jahren in Deutschland angestiegen. Ziel einer solchen Stelle ist es, betroffene Kinder- und Jugendliche in der Sicherstellung ihrer Rechte zu beraten und zu unterstützen. Beispielsweise bei der Unterstützung der Ratsuchenden zur Sicherstellung ihrer Rechte bei der Leistungsgewährung durch ein Jugendamt oder aber während der Leistungserbringung durch einen Träger der freien Jugendhilfe. Für Dortmund sieht der jugendpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christian Barrenbrügge, ebenfalls einen hohen Bedarf einer solchen Ombudsstelle. Dies begründet er damit, dass Dortmund jährlich erhebliche Aufwendungen im Bereich der Jugendhilfe zu tätigen hat.

Und Barrenbrügge weiter:
„Hinter den zu verausgabenden hohen Summen stehen zahlreiche Kinder- und Jugendbiografien. In dem Dreiecksverhältnis von Jugendamt, dem durchführenden Träger der Jugendhilfemaßnahme und den betroffenen jungen Menschen besteht ein enges Abhängigkeitsgeflecht. Die Position des Jugendlichen oder Heranwachsenden ist dabei die sicherlich schwächste. Läuft es nicht rund, fehlen bisher in Dortmund klare regelhafte Strukturen, mit denen neutral nach Lösungen gesucht werden kann.“

Nach Meinung Barrenbrügges hat auch die Flüchtlingswelle seit 2015 gezeigt, wie viele jugendpädagogische Entscheidungen und Festlegungen von Trägern und Konfliktlagen - besonders unter Zeitdruck und ohne ausreichend vertiefte Analyse – entstehen. Und auch das Thema der sexualisierten Gewalt bei Minderjährigen führe zu einer nicht unerheblichen Sensibilisierung und somit zu einem spürbaren Fallanstieg.

„Diese Gründe als auch die stete Verpflichtung zur Selbstkontrolle und qualitative Weiterentwicklung der örtlichen Jugendhilfe sollten auch in Dortmund sehr zeitnah zu einem noch professionelleren Umgang und der Schaffung einer solchen Stelle führen. Die Ombudschaft NRW e.V. ist dabei ein qualifizierter Partner, mit dem beispielsweise die Stadt Duisburg bereits seit 2013 kooperiert. Mit der Einrichtung einer Ombudsstelle ist auch ein elementarer Ansatz für die Qualitätsentwicklung (§ 79a SGB VIII) gegeben und daher in mehrfacher Hinsicht nützlich“, unterstreicht Barrenbrügge seine Forderung nach der Einrichtung einer solchen Ombudsstelle.

Autor:

Christian Barrenbrügge aus Dortmund-Ost

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