Bund hat Planung für den B1-Tunnel höher gestuft // MdB Bülow fordert "transparente Gestaltung"

Westlich der B236 soll der Verkehr künftig im B1-Tunnel verschwinden. Nun ist die Planung zumindest wieder eine Stufe im Bundesverkehrswegeplan höher gestuft worden.
  • Westlich der B236 soll der Verkehr künftig im B1-Tunnel verschwinden. Nun ist die Planung zumindest wieder eine Stufe im Bundesverkehrswegeplan höher gestuft worden.
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Das Bundesverkehrsministerium hat den Bau des Dortmunder B1-Tunnels im Bundesverkehrswegeplan jetzt doch so hoch eingestuft, dass nun die Planungen für dieses Projekt weiter fortgeführt werden können.

Der Dortmunder SPD-Bundestagsabgeordnete Marco Bülow merkte dazu an: „Ich freue mich sehr, dass der gemeinsame Protest der Dortmunder SPD, der IHK, der Initiativen vor Ort und der Bürgerinnen und Bürger erfolgreich war."

Das Verkehrsministerium in Berlin hat den B1-Tunnel auf "Weiteren Bedarf mit Planungsrecht" hoch gestuft. Bülow, der sich seit langem für den Tunnelbau eingesetzt hat, betonte, dass er sich mit diesem Anliegen unter anderem an den Bundesverkehrsminister Dobrindt gewandt hatte.

"Die Umsetzung des Projekts ist vor allem für die Lebensqualität der Anwohner von großer Bedeutung", unterstreicht Bülow: "Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, diese bei der Planung aktiv miteinzubeziehen und die weiteren Schritte transparent zu gestalten."

Darüber hinaus fordert Bülow den Einbau eines speziellen Luftfiltersystems, das die Abgase und den Feinstaub vor Austritt aus dem Tunnel herausfiltert. "Das ist sehr wichtig, weil das Verkehrsaufkommen im Ruhrgebiet und damit auch auf der B1 in Zukunft weiter ansteigen wird", so Bülow: "Ich werde mich weiterhin dafür einsetzen, dass nach Abschluss der Planungen auch der Bau des Tunnels tatsächlich erfolgt.“

Info:
- Der jetzt bekannt gewordene Entwurf des Bundesverkehrsministeriums soll nach Beendigung der Ressortabstimmung voraussichtlich im Sommer 2016 durch das Bundeskabinett verabschiedet werden.
- Anschließend beginnt das parlamentarische Verfahren mit intensiven Beratungen und Anhörungen.
- Die Ausbaugesetze sollen bis Ende Dezember im Deutschen Bundestag beschlossen werden.
- Bis zu einer tatsächlichen Baufreigabe folgen den Ausbaugesetzen zunächst Fünfjahrespläne (Investitionsrahmenplan) und dann die konkrete Finanzierung, die der Haushaltsausschuss im Rahmen seiner jährlichen Haushaltsberatungen bewilligt.

Autor:

Ralf K. Braun aus Dortmund-Ost

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