B1-Tunnel: Stadt forciert Bebauungspläne und neues Verkehrsgutachten - Neues Planrecht genießt bei Stadt und Land höchste Priorität
Die Stadt Dortmund und das Land NRW sind sich einig darüber, dass das Vorhaben „neues Planrecht für den B1-Tunnel“ höchste Priorität genießt. Der Verwaltungsvorstand hat deshalb heute (24.1.) den Beschluss gefasst, den Rat in seiner Sitzung am 23. Februar über den neusten Sachstand in Kenntnis zu setzen. Die Verwaltung soll beauftragt werden, das Land und den Landesbetrieb Straßen.NRW bei allen Aktivitäten zu unterstützen, „um so schnell wie möglich neues Planrecht für den B1-Tunnel zu schaffen“, unterstrich Planungsdezernent Martin Lürwer.
Die Zuständigkeit des Verfahrens „Tunnel B1/A 40 – Märkische Straße bis B 236“ liegt beim Land NRW. Die Stadt Dortmund unterstützt die Arbeiten im Rahmen ihrer Möglichkeiten.
„Das Planfeststellungsverfahren muss sich – entsprechend der neuen Rechtssprechung – auf den Tunnel beschränken. Für den Anschluss Semerteichstraße bis zum Defdahl und für die Oberfläche der B1 wird die Stadt Dortmund über Bebauungspläne Planrecht schaffen“, sagt Martin Lürwer.
Nächster Schritt ist die Erarbeitung eines neuen Verkehrsgutachtens. Die Daten des zurückliegenden Verfahrens können nicht mehr verwendet werden, da sie überholt sind. Eine Reihe von Fachgutachten (Schalltechnik, Lufthygiene) bauen darauf aus und können erst anschließend vergeben werden.
Der Landesbetrieb Straßen.NRW bereitet derzeit die Ausschreibung vor; die Vergabe soll kurzfristig erfolgen. Ergebnisse werden erst Anfang bzw. Mitte 2013 vorliegen.
„Addiert man die weiteren Planungsschritte, so ergibt sich, dass realistischerweise vor 2020 nicht mit einem Baubeginn des Tunnels zu rechnen ist“, so Martin Lürwer. Die Möglichkeiten, in der Zwischenzeit die verkehrsbedingten Belastungen weiter zu vermindern, sind damit begrenzt bzw. weitgehend ausgeschöpft.
HINTERGRUND:
Mit Urteil vom 2. September 2009 hat das OVG Münster den Planfeststellungsbeschluss zur Untertunnelung der B1 im Bereich Gartenstadt für rechtswidrig erklärt. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Die Beschwerde des Landes gegen Nichtzulassung der Revision wurde am 13. Juli 2010 vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zurückgewiesen. Seitdem ist der Planfeststellungsbeschluss endgültig aufgehoben.
Autor:Ralf K. Braun aus Dortmund-Ost |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.