Linker Antrag zum Vogelsterben wirbelt Umweltamt durcheinander
Antrag vom 13.2.2020 zum Tagesordnungspunkt Biodiversitätsnotstand

Der Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN zum Dortmunder Vogelsterben hat die Schwächen der Dortmunder Verwaltung im Umweltbereich offengelegt. Amtsleiter Dr. Uwe Rath sah sich im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AUSW) dann auch genötigt Tacheles zu reden. So sei das Umweltamt derzeit nicht mal in der Lage, eine fachlich sinnvolle Ausschreibung für ein Biodiversitätskonzept in die Wege zu leiten, um externen Sachverstand hinzuzuziehen. Dazu sei man personell gerade in der Eigenschaft als untere Naturschutzbehörde viel zu ausgedünnt. Auch die konkrete Umsetzung des im kommenden Juni vom Rat zu beschließenden Landschaftsplanes sei mit den jetzigen Mitarbeitern nicht zu machen. Daher müsse eine komplette personelle Neuaufstellung der Umweltverwaltung erfolgen. Damit sollen in den nächsten Sitzungsrunden sowohl der AUSW als auch der Ausschuss für Personal und Organisation befasst werden.
DIE LINKEN & PIRATEN hatten vor der Coronakrise bereits vor dem Hintergrund der dramatischen Befunde des neuen Nachschlagewerkes „Dortmunder Vogelwelt“ des NABU ein Konzept zur Rettung der zurückgehenden Vogelbestände vorgelegt. Der Rat hatte den Antrag allerdings in den Fachausschuss geschoben und die Verwaltung um eine Beurteilung gebeten. Dezernent Ludger Wilde kommentierte dann auch, dass man den Antrag der LINKEN & PIRATEN sicher nicht ablehnen könne, weil er viel zu fundiert sei und man viele der dort ausgeführten Aspekte in einem neu zu erstellenden Biodiversitätskonzept der Stadt aufgreifen müsse. Der Antrag wurde letztlich vom AUSW mehrheitlich der Verwaltung als Arbeitsmaterial zur Umsetzung an die Hand gegeben – allerdings erst nach der Neuaufstellung im Umweltamt.

„Die Offenheit des neuen Amtsleiters nötigt uns Respekt ab. Hier muss dringend etwas passieren, damit die Umwelt in Dortmund wieder den Stellenwert erhält, den sie verdient. Leider läuft uns in Bezug auf das Dortmunder Vogelsterben die Zeit davon“, so Utz Kowalewski, Sprecher der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN im Umweltausschuss.

Antrag vom 13.2.2020 zum Tagesordnungspunkt Biodiversitätsnotstand

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

im Dezember 2019 wurde der Nachfolger des „Dortmunder Brutvogelatlas“ von 2003 vom NABU Dortmund mit dem Titel „Dortmunder Vogelwelt“ veröffentlicht. Die dort beschriebenen Befunde sind dramatisch. Die Vogelpopulationen eignen sich gut als Indikator für den Zustand der Natur insgesamt. Aus diesem Anlass bitten wir, den nachfolgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung zu stellen.
Beschlussvorschlag
1. Der Dortmunder Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Dortmunder Vogelwelt in den letzten Jahren einen regelrechten Zusammenbruch erlebt hat. Zahlreiche kürzlich noch häufig vertretene Vogelarten sind in Dortmund ausgestorben oder sind akut vom Aussterben bedroht. Viele weitere Arten leiden unter erheblichen Bestandsrückgängen.
2. Der Dortmunder Rat ruft angesichts der dramatischen Entwicklung der Avifauna den Biodiversitätsnotstand aus. Damit verbunden ist die Erstellung und Umsetzung eines akuten Notfallplans zur Verbesserung der Lebensgrundlagen der Dortmunder Fauna insgesamt (um zu retten, was noch zu retten ist). Der Entwurf des Landschaftsplans ist ggf. um diese Maßnahmen zu ergänzen.
3. Der Rat bekräftigt seinen Beschluss vom 04.07.2019(DS 14696-19), in allen Vorlagen neben den Klimaauswirkungen und sozialen Auswirkungen auch die Auswirkungen eines Vorhabens auf die Biodiversität darzustellen.
4. Angesichts des drohenden Totalausfalls aller Feldvogelarten in Dortmund ist eine Umkehr in der Landwirtschaft dringend erforderlich. Benötigt wird die Wiedereinführung von Ackerrandstreifen, ein Verzicht auf Pestizide, die Neuanlage von Hecken und Gehölzstrukturen, die Neuanlage von Kleingewässern, ein Verzicht des Einsatzes schwerer Maschinen in der Brutzeit der Offenbrüter und die Anlage von Steinhaufen oder unvermörtelten nischenreichen Natursteinmauern (Trockenmauern). Entsprechende Festsetzungen sind bei der Vergabe von städtischen Pachtgrundstücken an die Landwirtschaft in die Pachtverträge einzuarbeiten.
5. Der Rat beschließt die Begründung eines Nachzucht- und Auswilderungsprogrammes für das in Dortmund seit 2010 ausgestorbene Rebhuhn als Zeigerart für den ländlichen Lebensraum (planerischer Außenbereich). Dazu ist der Zoo Dortmund in die entsprechenden Planungen einzubeziehen. Voraussetzung für die erfolgreiche Wiederansiedlung ist die Schaffung geeigneter Habitatstrukturen (siehe Punkt 4), die ein Überleben dieser auch andernorts selten gewordenen Feldvögel ermöglicht. Mit der Durchführung des Rebhuhnprogrammes verbessern sich auch die Chancen der anderen Feldvogelarten.
6. Der aktuelle Befund beschreibt eine auffällige Sterilität und Artenarmut besonders in neuen Siedlungs- und Gewerbegebieten aus den letzten 20 Jahren. Künftige B-Pläne – insbesondere auch für Gewerbeflächen –sollen immer auch eine ökologische Konzeption beinhalten mit dem Ziel, die Artenvielfalt zu fördern. Diese sind explizit auch in den Verwaltungsvorlagen gegenüber der Politik nachzuweisen und im Rahmen von Satzungsbeschlüssen für die Bauherren festzusetzen.
7. Der massive Rückgang der Insekten fressenden Singvögel –selbst bei den häufigsten Kulturfolgern im Stadtgebiet - zeigt eine Fehlentwicklung auch in den Kulturflächen. Der Rat beschließt daher eine Aufklärungskampagne für die Bevölkerung mit dem Ziel, den Einsatz von Pestiziden in privaten Gärten und Kleingärten zu reduzieren und Gärten wieder stärker zu einem Lebensraum auchfür Tiere zu machen.
8. Der Rat bittet die in Dortmund tätigen Wohnungsgesellschaften, in ihren Beständen mehr Gehölze vorzusehen. Insbesondere fensterlose Kopfseiten von Gebäuden können im Regelfall ein Mehr an Grün vertragen und somit einen Beitrag für bessere Lebensbedingungen für Mensch und Tier leisten.
9. Die naturnahen städtischen Grünflächen wie der Botanische Garten Rombergpark, der Fredenbaumpark, der Permakulturpark, der Dortmunder Zoo, der Hauptfriedhof und der Revierpark Wischlingen weisen eine gute Artenvielfalt auf. Um diese Vielfalt zu erhalten beschließt der Rat, den naturnahen Charakter dieser Flächen zu erhalten. Dieser Beschluss ist auch für etwaige in Arbeit befindliche Parkkonzepte zu berücksichtigen.
Begründung

Die Bestandserhebungen des NABU sind politisch als dringlicher Warnruf zu verstehen. Einigen wenigen sich ausbreitenden Arten (z.B. Amsel, Rotkehlchen, Kanadagans, Ringeltaube) stehen sehr viele Arten gegenüber, die in Dortmund entweder bereits ausgestorben sind (z.B. Rebhuhn, Haubenlerche, Turteltaube, Trauerschnäpper), vom Aussterben bedroht sind (z.B. Feldsperling, Kiebitz, Wacholderdrossel, Wanderfalke, Nachtigall, Gartenrotschwanz, Waldlaubsänger) oder zeigen kontinuierlich geringere Bestände (z.B. TeichundBlässhuhn,Weidenmeise, Schwanzmeise, Turmfalke, Feldlerche, Kuckuck). Selbst viele der häufigsten Vogelarten in Dortmund haben Bestandseinbrüche. So haben sich die Bestände von Kohlmeise und Blaumeise in den letzten drei Jahren halbiert. Insgesamt sind rund 55 Prozent der in Dortmund vorkommenden Vogelarten in den letzten zwei Dekaden ausgestorben, stark gefährdet oder in stetigem Rückgang begriffen. Insbesondere das Insektensterben (bis zu 80 Prozent der Biomasse) macht den Populationen der Avifauna schwer zu schaffen.
Diese Fehlentwicklungen sind aber zumindest teilweise gestaltbar. Die Vogelwelt reagiert ebenso positiv auf verbesserteBedingungen der Lebensumständewie sie negativ auf die Beeinträchtigung des Lebensraumes und des Nahrungsangebotes reagiert. Schutzmaßnahmen und strukturelle Verbesserungen in den Habitaten können daher sehr großen Einfluss haben.
Hier einige Beispiele für erfolgreiche Maßnahmen:
1) Die Uferschwalbe war bereits Ende der 1960er-Jahre in Dortmund ausgestorben. Durch Anlage eines Erdwalls am Hochwasserrückhaltebecken Ellinghausen im Jahr 2017 konnten die Voraussetzungen für eine Neuansiedlung der Uferschwalbe geschaffen werden. Inzwischen leben dort wieder rund 50 Brutpaare mit steigender Tendenz.
2) Der Graureiher war durch starke Bejagung in seinem Bestand gefährdet worden. Inzwischen gibt es durch das ganzjährige Jagdverbot eine Erholung der Bestände und wieder eine stabile Population in Dortmund.
3) Vor einigen Jahren stand der Bestand des Rotmilans nach seinem Aussterben im Münsterland in der Gefahr, bis ins Sauerland zurückgedrängt zu werden. Der Schutz für den letzten Bruthorst in Dortmund-Kurl hat die örtlichen Reviere erhalten und eine leichte Erholung des Bestandes ermöglicht mit nun drei Brutpaaren in Dortmund und mehreren Brutpaaren im Kreis Unna, sowie eine Vielzahl von unverpaarten Begleitvögeln.
4) Durch die Renaturierung vieler früher kanalisierter Bäche gibt es inzwischen wieder mehrere Brutpaare des Eisvogels in Dortmund mit zunehmender Tendenz.
Durch geeignete Maßnahmen lässt sich also der Bestand auch verloren geglaubter Arten retten. Wir bitten um Zustimmung zum vorliegenden Antrag, um diese Maßnahmen angehen zu können und möglichst viele Tierarten in Dortmund erhalten zu können

Antwort der Stadtverwaltung vom 29.04.2020
An die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

Anträgeder Fraktion DIE LINKE & PIRATENsowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünenvom 15.01.2020zur Tagesordnung der Sitzung desRates der Stadt Dortmund vom 13.02.2020, von dort überwiesen an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zur Sitzung am 06.05.2020 DrucksachenNrn. 16516-20und 16516-20-E2 „Biodiversitätsnotstand“

Sehr geehrte Damen und Herren,
zu der o.g. Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
Die Untere Naturschutzbehörde richtet den Blick auf die gesamte Fauna und Flora im Dortmunder Stadtgebiet. Rückläufige Bestandsentwicklungen sind grundsätzlich alarmierend und fordern gezielte Maßnahmen, um einem weiteren Rückgang entgegenzuwirken bzw. von vornherein zu verhindern. Nur einzelne Personengruppen für rückläufige Tendenzen verantwortlich zu machen und eine Fokussierung allein auf die Avifauna hält die Fachverwaltung für nicht tragfähig. Der pauschalen Aussage des „regelrechten Zusammenbruchs“der Dortmunder Vogelwelt kann die Verwaltung ebenfalls nicht folgen.
Die Themen „Erhaltung und Förderung der Artenvielfalt“ sowie „Bewahrung des Naturhaushaltes“ stellen die Kernaufgaben der Umweltverwaltung und die Grundlage des Verwaltungshandelns dieses Fachbereiches dar. Diese Themen sollten als komplexe, stadtweite Aufgabenfelder mit weitreichenden Auswirkungen betrachtet werden und nicht nur in der Zuständigkeit einer einzelnen Fachverwaltung. Somit ist es erforderlich, dass in den Aufgabenbereichen der verschiedenen Fachverwaltungen wie zum Beispiel der Stadtplanung und Bauordnung (z.B. FNP, B-Pläne), der Wirtschaftsförderung (z.B. Gewerbeflächenentwicklung, Grundstücksvermarktung) und der Grünflächenverwaltung und –unterhaltung (z.B. Gestaltungs-und Pflegekonzepte) den Aspekten des Schutzes von Natur-und Landschaft bzw. von Flora und Fauna Rechnung getragen wird und diesen Schutzgütern generell ein hoher Stellenwert bei der Abwägung der Belange eingeräumt wird. Hierfür ist ein verbindliches, gesamtstädtisches Vorgehen auf Basis einer Biodiversitätsstrategie erforderlich und unerlässlich. Dieses Handlungsprogramm soll durch die Umweltverwaltung in Auftrag gegeben werden.

Grundlage dieser strategischen Überlegungen soll dabei eine Betrachtung der unterschiedlichen städtischen (Frei)Räume und Bewertung ihrer Bedeutung im Hinblick auf die Biodiversität im Rahmen einer Stärken-/Schwächenanalyse sein. Hierunter fallen z.B. der innerstädtische Siedlungsraum, gestaltete Freianlagen, Naturräume, Gewerbegebiete sowie landwirtschaftlich genutzte Flächen. Zur Grundlagenermittlung gehört u.a. die Auseinandersetzung mit vorhandenen Datengrundlagen (z.B. faunistische Erhebungen) und Planwerken (z.B. Dortmunder Landschaftsplan). Der Status quo soll dargestellt und mögliche Auslöser für den Rückgang der Artenvielfalt identifiziert werden. Um den nachteiligen Entwicklungen langfristig entgegenzuwirken, sollen auf Basis der herausgearbeiteten Defizite und Potentiale Strategien zur Optimierung vorgeschlagen sowie ein konkreter Maßnahmenkatalog für erste Umsetzungsschritte entworfen werden. Auch der Öffentlichkeitsarbeit als ein wichtiger Maßnahmenschritt in puncto Sensibilisierung für die Belange des Umwelt-und Artenschutzes soll hierbei Beachtung geschenkt werden.
Die Einplanung von Haushaltsmitteln sowohl für die Erstellung einer Biodiversitätsstrategie als auch für konkrete Maßnahmen erfolgte, ohne zeitgleich die Frage nach der Verfügbarkeit von Personalkapazitäten aufzuwerfen bzw. parallel zu den Haushaltsmitteln auch Budget für entsprechendes Personal bereitzustellen. Neue und komplexe Themenfelder können nicht „auf Zuruf“ zusätzlich zu den umfangreichen Daueraufgaben mit dem vorhandenen Personalstamm bearbeitet werden. Abgesehen von den beschriebenen ersten Überlegungen zu den möglichen Inhalten einer Biodiversitätsstrategie konnte sich das Umweltamt mangels Personal dem Thema im Detail nicht weiter widmen. Bei StA 60 konnte bisher keine Stelle geschaffen werden, in der die vorbereitenden Arbeiten verankert werden können, die zur Einleitung eines Vergabeverfahrens zur Erstellung eines Biodiversitätskonzeptes durch Dritte notwendig sind (Erarbeitung eines umfassendes Leistungsbildes, Bildung von Prioritäten). Die Vergabe für das Biodiversitätskonzept konnte bis dato daher nicht auf den Weg gebracht werden. Auf das Personal-und Organisationsentwicklungskonzept 2020 wird in diesem Zusammenhang verwiesen. Die im endgültigen Haushaltsplan 2020/2021 veranschlagten Mittel für die Konzepterstellung in Höhe von 50.000 € für das Haushaltsjahr 2020 können nach aktuellem Stand nicht wie eingeplant verausgabt werden. Ohne das Vorliegen einer Biodiversitätsstrategie werden perspektivisch betrachtet auch die für 2021 eingeplanten Mittel für die Umsetzung vonMaßnahmen in Höhe von 100.000 € nicht verausgabt werden. Dies ist im Hinblick auf die Brisanz des Themas durchaus bedauerlich und aus fachlicher Sicht schwer hinnehmbar. Dezernat 6 wird eine personelle Verstärkung für 2021 anstreben.
Foto: pixabay

Autor:

Renate Kowalewski aus Dortmund-Ost

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