Aufregung um weiteren Kahlschlag am Haus Kurl

Betroffen von der Abholzaktion ist südliche Teil des Grundstücks rund um die Brandruine von Haus Kurl (im Hintergrund zu sehen). Die Fläche grenzt an die Werimboldstraße und das gegenüberliegende Gelände der katholischen Kirchengemeinde in Kurl. | Foto: Schmitz
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  • Betroffen von der Abholzaktion ist südliche Teil des Grundstücks rund um die Brandruine von Haus Kurl (im Hintergrund zu sehen). Die Fläche grenzt an die Werimboldstraße und das gegenüberliegende Gelände der katholischen Kirchengemeinde in Kurl.
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Ein weiterer Kahlschlag im gesicherten Landschaftsschutzgebiet an der Brandruine von Haus Kurl hat für reichlich Aufregung in Kurl gesorgt.

Nachdem der Grundeigentümer B. und sein Baumdienst bereits im Spätwinter 2013 auf rund 5000 m² die Park- und Gartenbäume rund um das 2008 abgebrannte Herrenhaus an der Kurler Straße gefällt und geschreddert hatten (der Ost-Anzeiger berichtete am 20.3.2013, ebenso der Lokalkompass Dortmund-Ost), beklagen Naturschützer und die untere Landschaftsbehörde im städtischen Umweltamt nun die illegale Rodung des gesamten Waldbestandes südlich der Gräfte zur Werimboldstraße hin.

Unter anderem der NABU, aber auch Privatpersonen sehen dies „als schweren Eingriff in den Naturhaushalt“, so unser BürgerReporter Volker Heimel, Biologe an der TU, im Lokalkompass Dortmund-Ost. Befürchtet wird nicht nur die Beeinträchtigung der nahen Reiher-Kolonie. Fledermäuse seien in diesem Gebiet nachgewiesen. Und beim Roden dürften auch die hier lebenden winterruhenden Amphibien getötet worden sein.

Bezirksbürgermeister hat sich eingeschaltet

Auf Anfrage des Scharnhorster Bezirksbürgermeisters Rüdiger Schmidt bestätigte Werner Höing vom Umweltamt, dass „die aktuell durchgeführten Fällmaßnahmen nicht legal und erst recht nicht mit unserer Genehmigung durchgeführt worden“ seien. Eine ordnungsbehördliche Anhörung von Herrn B. werde erfolgen, ergänzte Höing.

„Auch hier gelten die Verbote des Landschaftsschutzes, d.h. es hätte vorher eine Abstimmung mit der unteren Landschaftsbehörde erfolgen und ggf. ein Artenschutzgutachten erstellt werden müssen“, gab Höing dem Bezirksbürgermeister Auskunft. Laut Forstrecht muss zudem eine Wiederaufforstung innerhalb von zwei Jahren erfolgen, so Höing. Die Graureiherkolonie sei per se durch das Bundesartenschutzrecht geschützt.

Im Amt prüfe man zurzeit Maßnahmen, „um einen Zugriff auf die Lebensstätte der Graureiher auf Dauer zu unterbinden“, ergänzte Höing.

Gegen B. läuft bereits ein ordnungsrechtliches Verfahren aus 2013.

Autor:

Ralf K. Braun aus Dortmund-Ost

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