Zivilkräfte der Polizei stellen Teilnehmer eines verbotenen Rennens
Autorennen in und um Brackel

Eigentlich bot sich den Polizisten in der Nacht von Samstag auf Sonntag (14. November) ein ganz gewöhnliches Bild. Zwei Fahrzeuge standen auf dem Brackeler Hellweg in Richtung Westen vor einer roten Ampel. So weit so gut. Am Ende beschlagnahmten die Beamten einen Führerschein und einen Pkw. Vier Personen mussten die Heimreise zu Fuß antreten.

Um kurz nach 2 Uhr nahmen Zivilkräfte der Polizei Dortmund zwei Fahrzeuge im Kreuzungsbereich Brackeler Hellweg/Flughafenstraße/Leni-Rommel-Straße wahr. Sie standen, wie die Polizisten auch, vor einer roten Ampel. Bei Grünlicht beschleunigten die beiden Fahrer ihre Pkw derart, dass die Reifen des beteiligten Peugeot durchdrehten. Offenbar versuchten sie die maximale Geschwindigkeit ihrer Autos zu erzielen. Die Einsatzkräfte wendeten ihren Pkw und nahmen die Verfolgung auf.

Vom Hellweg in Brackel nach Wambel, über die B236 und die Brackeler Straße bis zum Heßlingsweg

Über den Wambeler Hellweg führte sie der Weg auf die B 236 in Fahrtrichtung Schwerte, wo die Fahrer die Bundesstraße an der Ausfahrt Schüren verließen und offenbar wieder in Fahrtrichtung Norden auffuhren. Zu diesem Zeitpunkt verloren die Zivilkräfte die Fahrzeuge kurzerhand aus den Augen, bevor sie sie in der Ferne in Richtung Norden wieder erblickten. Um Anschluss zu finden überschritten die Polizisten die zulässige Höchstgeschwindigkeit deutlich. Nach dem Tunnel Wambel fuhren beide Pkw auf die Brackeler Straße in Richtung Asseln. Der Peugeot bog an der Ausfahrt Brackel ab. Die Einsatzkräfte folgten ihm und kontrollierten den Autofahrer am Heßlingsweg.

Der 18-jährige Fahrer aus Dortmund stritt jegliche Beteiligung an einem mutmaßlichen Rennen ab. Die Polizisten beschlagnahmten den Führerschein, die Mobiltelefone sowie das Fahrzeug. Der junge Dortmunder sowie seine drei Mitfahrer (17,18 und 19) mussten die Heimreise zu Fuß antreten. Die Ermittlungen zu dem zweiten Rennbeteiligten dauern an.

Beide Fahrer erwartet gemäß Paragraph 315 des Strafgesetzbuches nun ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Teilnahme an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen.

Autor:

Lokalkompass Dortmund-Ost aus Dortmund-Ost

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