Vereinsbetriebene Bäder in Eving und Scharnhorst sollen von 50-prozentiger Nutzungsvergütung profitieren
Stadtspitze schlägt Rat Hilfen für Hallenbad-Betreiber vor

Das Scharnhorster Hallenbad im EKS an der Gleiwitzstraße (Archivbild). | Foto: Ralf K. Braun
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Die coronabedingten Schul-Schließungen haben große Auswirkungen auch auf die Betreiber von Hallenbädern: Auch dem von der Schwimmgemeinschaft Eving e.V. betriebenen Evinger Bad an der Württemberger Straße und dem vom Schwimmverein Derne 49 betriebenen Scharnhorster Hallenbad "Die Welle" im EKS an der Gleiwitzstraße ist damit ein wichtiger Teil der Einnahmen weggebrochen. Zudem musste der öffentliche Badebetrieb eingestellt werden. Vielen Hallenbad-Betreibern drohen daher trotz staatlicher Hilfen große finanzielle Einbußen.

Der Verwaltungsvorstand der Stadt hat daher vorgeschlagen, den Hallenbadbetreibenden für das ausgefallene Schulschwimmen 50 Prozent der üblichen Nutzungsvergütung zu bezahlen.

„Wir können nicht zulassen, dass die Hallenbäder nach Öffnung der Schulen finanziell nicht mehr in der Lage sind, das Schulschwimmen anzubieten. Wir brauchen die Bäder nach fast einem Jahr ohne Schulschwimmen umso dringender“, so Dezernentin Daniela Schneckenburger.

Der Vorschlag geht nun in die politischen Gremien, der Rat soll am 25. März darüber entscheiden.

In Dortmund gibt es neben den drei städtischen Bädern Süd-, Nord- und Westbad weitere Hallenbäder in Eving, Hombruch, Scharnhorst, Lütgendortmund, Mengede, Brackel, Aplerbeck und Hörde, die von der Sportwelt gGmbH oder von Vereinen getragen werden.

Autor:

Ralf K. Braun aus Dortmund-Ost

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