So kommen Sie im Winter sicher an
Den ersten Schneefall gab es in Deutschland bereits, höchste Zeit also für
den jährlichen Reifenwechsel. Seit 2010 regelt die StVO,
dass Autos bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisoder
Reifglätte nur mit Winterreifen gefahren werden dürfen.
Hierbei handelt es sich um Winter- und Ganzjahresreifen mit
M+S-Kennzeichnung oder dem „Alpine Symbol“, dem
Bergpiktogramm mit Schneeflocke.
In Frankreich und in der Schweiz werden Winterreifen bei winterlicher Witterung empfohlen. In Österreich gilt eine strengere Winterreifenpflicht: Wer in der Zeit vom 01.11. bis 15.04. ohne Winterreifen fährt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro rechnen.
Darauf sollten Sie beim Reifenwechsel achten
• Winterreifen sollten mindestens 4 mm Profil haben
• Nach dem Wechsel den Reifendruck prüfen
• Nach 100 km die Radmuttern nachziehen
Fahrten bei winterlichen Wetterverhältnissen mit
Sommerreifen – und die Folgen.
Für solche Fahrten ist ein Bußgeld von 40 Euro vorgesehen. Werden dabei andere Verkehrsteilnehmer behindert, sind 80 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig.
Und der Versicherungsschutz bei falscher Bereifung?
Kracht es, kann es zu einer Mithaftung bei einem ansonsten unverschuldeten Unfall kommen. Dann muss, neben der Rückstufung beim Schadenfreiheitsrabatt, auch ein Teil des eigenen Schadens selbst getragen werden bzw. auf eine
eventuell bestehende Vollkaskoversicherung zurückgegriffen werden.
Quelle: Gothaer Aktuell 11.2012
Autor:Sebastian S. Trocha aus Dortmund-Süd |
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