Stadtspitze stimmt den Planungen zur Modernisierung der Lanstroper Sportplatzanlage Büttnerstraße zu

Der Verwaltungsvorstand der Stadt Dortmund hat heute (30.10.) den Planungen der Sport- und Freizeitbetriebe zugestimmt, im kommenden Jahr die Sportanlage Büttnerstraße in Lanstrop zu modernisieren und in eine funktionale und attraktive Trainings- und Wettkampfstätte mit Kunstrasen insbesondere für Leichtathletik umzubauen.

„Geplant sind dort sechs Kunststoff-Rundlaufbahnen, Weitsprung-Gruben mit Dreisprung-Anlage, zwei Sprintbahnen, eine Hochsprung-/Stabhochsprung-Anlage sowie ein Kunstrasenspielfeld“, erläutert Sportdezernentin Birgit Zoerner.

Die Sportplatzanlage wird durch den BV Teutonia 1920 Lanstrop genutzt. Die Anlage bietet durch die Investitionen des Vereins in die Anlagen Kraftraum, Vereinsheim, Sanitär- und Umkleideräume und Parkplätze sehr gute infrastrukturelle Voraussetzungen. Der Verein besteht im Wesentlichen aus den Abteilungen Leichtathletik und Fußball. Die deutlich größere Abteilung der Teutonia besteht aus rund 400 aktiven Leichtathletinnen und Leichtathleten. Die Fußballabteilung nimmt zurzeit mit einer Herrenmannschaft am Spielbetrieb teil und intensiviert die Bestrebungen zum Aufbau einer Jugendabteilung. Zudem leistet der Verein im Stadtteil seit vielen Jahren eine vorbildliche Jugendarbeit, so die Stadtspitze. Und auch die benachbarte Brukterer-Grundschule würde von einer modernisierten Sportanlage profitieren.

Der Sportplatz an der Büttnerstraße ist 20 Jahre alt, hat eine defekte Drainage und ist dringend sanierungsbedürftig. Eine Wiederherstellung des Tennenbelags wäre nicht mehr zeitgemäß. In Abwägung zu einem Naturrasenplatz ist ein pflegeleichterer und ganzjährig nutzbarer Kunstrasenplatz vorgesehen.

Teutonia Lanstrop hat angeboten, sich an den Gesamtkosten von rund 1,5 Millionen Euro zu beteiligen. Zurzeit nutzt der Verein über einen Pachtvertrag eine städtische Parzelle nördlich des großen Sportplatzes, die zukünftig zur Abrundung der vorhandenen und geplanten Wohnbebauung dienen könnte. Die finanzielle Beteiligung des Vereins könnte in dem Entschädigungs-Verzicht in Bezug auf die dort mit Eigenmitteln errichteten leichtathletischen Anlagen bestehen.

Autor:

Ralf K. Braun aus Dortmund-Ost

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