Nach Kontrollversuch in Scharnhorst, Unfallfluchten und Widerstand
Verfolgungsfahrt führt ins Polizeigewahrsam
Strafverfahren wegen Widerstands, Verkehrsunfallflucht und Fahrens ohne Fahrerlaubnis erwarten einen 33-jährigen Autofahrer, der sich am späten Samstagabend (10.10.) zunächst einer Polizeikontrolle im Scharnhorster Südwesten entzogen hat. Er verursachte auf seiner wilden Fluchtfahrt zwei Unfälle und leistete Widerstand. Offenbar war er ohne Fahrerlaubnis und unter Drogeneinfluss unterwegs. Sein Weg führte ins Polizeigewahrsam.
Beamte der Dortmunder Polizei wollten den Fahrer gegen 23.35 Uhr überprüfen, als er im Bereich Rüschebrinkstraße/Wambeler Heide das Verbot der Einfahrt missachtete und auf der Rüschebrinkstraße weiter in Richtung Süden fuhr. Anhaltezeichen der Polizisten ignorierte er genauso wie eine rote Ampel, bevor er auf den Zubringer zur B236 in Richtung Dortmund und dann in Richtung Borsigplatz fuhr.
Als sich auf der Brackeler Straße der Verkehr staute, versuchte der Mann zwischen Mittelleitplanke und wartenden Fahrzeugen vorbeizukommen. Dass sein Ford dabei die Planke touchierte, schien ihn nicht weiter zu stören. Über die Umweltspur ging es nun in die Lünener Straße, bis zumindest die motorisierte Flucht schließlich in der Kirchderner Straße endete: einer Sackgasse. Und auch hier blieb der Wagen nicht unfallfrei: Er prallte noch gegen einen Metallzaun, bevor der Fahrer ausstieg und zu Fuß weiter flüchtete. Über den Zaun gelangte der Mann auf das ehemalige Hoesch-Gelände und verschwand zunächst in der Dunkelheit.
Mit Unterstützung eines Hubschraubers konnten die Polizisten den Fahrer dann stellen: Er hatte sich in einem Gebüsch versteckt.
Bei seiner Festnahme trat und schlug der 33-Jährige nach den Polizeibeamten. Sie brachten ihn zum Streifenwagen und anschließend zur Polizeiwache. Dort zeigten sich mögliche Gründe für seine Flucht: Ein freiwilliger Drogen-Vortest fiel positiv aus, so dass ihm ein Arzt eine Blutprobe entnahm. Darüber hinaus hatte er offenbar keine gültige Fahrerlaubnis, das Auto war außer Betrieb gesetzt und auch die angebrachten Kennzeichen gehörten nicht zum Ford.
Besondere Haftgründe lagen gegen den 33-jährigen Autofahrer indes nicht vor.
Autor:Ralf K. Braun aus Dortmund-Ost |
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