Generelles Besuchsverbot im St. Vincenz-Krankenhaus Datteln, St.-Laurentius-Stift Waltrop, Ludgerushaus Datteln und Altenheim St. Peter Waltrop
Zum Schutze von Patienten, Bewohnern und Mitarbeitern
Zum Schutze der Patienten, Bewohner und Mitarbeiter haben das St. Vincenz-Krankenhaus Datteln, St.-Laurentius-Stift Waltrop, Ludgerushaus Datteln und Altenheim St. Peter Waltrop ab sofort - bis auf Weiteres - eingenerelles Besuchsverbot beschlossen. Nicht notwendige Begleitung
von Patienten sowie das Betreten von Betriebsfremden ohne Funktion in diesen Einrichtungen ist ebenfalls untersagt.
Hintergrund istdie weiter steigende Anzahl von Neuinfektionen mit dem Corona-Virus im Kreis Recklinghausen.
Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus
Damit wird den Forderungen des Ministeriums für Arbeit,Gesundheit und Soziales des Landes NRW nachgekommen, weitreichende
notwendige Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus und zur
Behandlung von COVID-19 Patienten zu treffen.
Hintergrund ist dieweiter steigende Gefahr, dass unentdeckte Corona-Infektionen in
die kritische Infrastruktur der Einrichtungen des Gesundheitswesens
durch Besucher eingetragen werden.
Ausnahmen in besonderen Situationen
Ausnahmen gelten nur für Patienten in besonderen Situationen wie zum Beispiel im Perinatalzentrum (Geburtsbegleitung und Kinderintensivstation) oder in lebensbedrohlichen Situationen. Es wird darum gebetendiese Einzelfälle mit der jeweiligen Stationsleitung/dem Kreißsaal
abzustimmen.
Wenn Patienten mit Dingen des persönlichen Bedarfs, wie zum Beispiel Wäsche oder Ähnlichem versorgt werden sollen, können diese
Dinge an der Pforte/Haupteingang abgegeben werden.
Für Patienten/Bewohner sowiefür ihre Angehörigen ist es belastend, in dieser Zeit auf persönliche Kontakte zu
verzichten. Durch die Maßnahmen wird dafür Sorge getragen,
dass dauerhaft der größtmögliche Schutz von Patienten, Bewohnern und Mitarbeitern erreicht wird.
Autor:Lokalkompass Ostvest aus Datteln |
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