Osterfeuer müssen angemeldet werden

Osterfeuer sind eine schöne Tradition: Im vergangenen Jahr brannten im Dattelner Stadtgebiet 48 Osterfeuer. Leider ist oft nicht bekannt, dass nicht jedermann ein Osterfeuer abbrennen darf. Und dass das Abbrennen beim Ordnungsamt angemeldet werden muss.
Seit dem 1. Mai 2003 dürfen pflanzliche Abfälle laut § 27 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes nur in Abfallbeseitigungsanlagen behandelt werden. Als traditionelles Brauchtum bilden Osterfeuer eine Ausnahme. Allerdings sind die Gefahren beim Abbrennen groß, weil das Feuer schnell außer Kontrolle geraten kann. Deshalb werden Feuerwehr und Ordnungsamt die Osterfeuer auch in diesem Jahr intensiv kontrollieren.
Wer darf ein Osterfeuer abbrennen? Nur in der Ortsgemeinschaft verankerte Glaubensgemeinschaften, Organisationen und Vereine sind berechtigt, ein Osterfeuer abzubrennen - Einzelpersonen oder beliebige Personengruppen nicht.
Wer ein Osterfeuer abbrennen möchte, meldet das bitte beim Ordnungsamt unter Tel. 02363/107-333 an - bis spätestens Montag, 2. April.
Folgende Angaben sollten die Bürgerinnen und Bürger bereithalten: Name, Anschrift und Alter der verantwortlichen Person. Wo wird das Feuer abgebrannt? Wie weit ist das Feuer von baulichen Anlagen und öffentlichen Verkehrsanlagen entfernt? Wie hoch ist das aufgeschichtete Brennmaterial? Welche Vorkehrungen wurden zur Gefahrenabwehr getroffen? Welches Brennmaterial wird verwendet? Welche Vereinigung, Gemeinschaft, Gruppierung lässt das Feuer abbrennen?

Autor:

Lokalkompass Datteln aus Datteln

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