Coronaschutzverordnung gilt auch am 1. Mai
Kontrollen auch feiertags
Ob es um das Grillen geht oder ein Picknicken im Park: Auch am Feiertag 1. Mai gelten selbstverständlich die Regeln der Coronaschutzverordnung.
„Wir appellieren an die Bürgerinnen und Bürger, weiterhin besonnen und verantwortungsbewusst zu handeln, damit die Erfolge der vergangenen Wochen nicht verpuffen“, sagt Dirk Rogge vom Dattelner Ordnungsamt. Die Fallzahl der mit Corona Infizierten liegt in Datteln im mittleren zweistelligen Bereich. „Es wäre doch schön, wenn das so bleibt“, ergänzt Rogge und weist auch darauf hin, dass die Einhaltung der Vorschriften selbstverständlich auch am Feiertag kontrolliert wird.
Bußgelder in Höhe von 200 Euro
Die Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes mussten in den vergangenen Tagen vermehrt einschreiten: „Vor allem am Kanal gab es einige Treffen vor allem von Jugendlichen, die wir auflösen mussten“, sagt Dirk Rogge. Die Betroffenen müssen mit Bußgeldern in Höhe von 200 Euro pro Person rechnen.
Mit der neuen Coronaschutzverordnung, die seit Montag, 27. April, gültig ist, bekam auch ein Großteil der Geschäfte in Datteln wieder die Möglichkeit zu öffnen. Seitdem hat der Kommunale Ordnungsdienst mehr als 30 Bußgeldverfahren eingeleitet. Davor waren es gerade mal eine Handvoll.
Autor:Lokalkompass Ostvest aus Datteln |
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