Geisterradler gefährden!

Foto: Stadt Datteln

Was viele Verkehrsteilnehmer nicht wissen: Das Rechtsfahrgebot gilt auch für Fahrradfahrer. Und da es auch bei Unfällen mit Geisterradlern zu Todesfällen kommen kann, hat die Stadtverwaltung in Kooperation mit der Polizei und der Verkehrswacht Recklinghausen-Land Schilder mit der Aufschrift „Geisterradler gefährden!“ aufgestellt; die ersten am gerade eröffneten Kreisverkehr am Neumarkt, weitere sind für die B 235 geplant.

Die Schilder zeigen eine rote Hand und davor ein Gespenst mit einem Fahrrad, das darauf hinweist, dass Geisterradler andere Verkehrsteilnehmer gefährden können. „Radfahren auf der falschen Seite ist nicht nur leichtsinnig, sondern auch gefährlich“, sagt Ralf Feldhaus vom Ordnungsamt der Stadt Datteln. „Es kommt immer dann schnell zu Unfällen, wenn Autofahrer nicht mit Radfahrern aus der falschen Richtung rechnen. Hinzu kommt, dass Radwege nicht für Gegenverkehr ausgelegt sind und so gefährliche Situationen auftreten können, wenn zwei Radfahrer aufeinandertreffen.“ Es gibt also Gründe dafür, dass das Fahrradfahren in entgegengesetzter Fahrtrichtung mit Verwarnungsgeldern von 20 Euro bzw. 25 Euro bei Behinderung geahndet wird.
Die Kampagne „Geisterradler gefährden“ hat die Stadt Datteln von der Verkehrswacht Regensburg übernommen, wo die registrierten Unfälle nach dem Aufstellen der Warnschilder um etwa 25 Prozent im Vergleich zum Vorjahr zurückgingen. Ein gutes Ergebnis, für das die Verkehrswacht 2011 den Bayerischen Verkehrssicherheitspreis erhielt.

Autor:

Lokalkompass Datteln aus Datteln

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