Stadt Datteln kontert - Gerichtsurteil ohne unmittelbare Bedeutung für Kraftwerk

Das fast fertige Kohlekraftwerk Datteln 4. Foto: Archiv

Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land NRW vom 12. Juni hat keine unmittelbare Bedeutung für die laufenden Bauleitplanverfahren der Stadt Datteln zur Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, so die Stadt Datteln in einer Stellungnahme.

Das Urteil beschränkt sich auf die Feststellung, dass der immissionsschutzrechtliche Vorbescheid der Bezirksregierung Münster für das Kraftwerk Datteln 4 vom 31. Januar 2007 wegen der Unwirksamkeit des bisherigen Bebauungsplans und der unzureichenden Prüfung der FFH-Verträglichkeit rechtswidrig sei.

Dies war spätestens seit der Entscheidung des Gerichts zum Trianel-Kraftwerk in Lünen absehbar. Ausdrücklich betonte der Vorsitzende des 8. Senats in seiner mündlichen Urteilsbegründung aber auch, dass das Urteil nicht das endgültige Aus des Kraftwerksprojekts bedeute. Vielmehr komme es nun darauf an, dass die erforderlichen planungsrechtlichen Grundlagen geschaffen würden.

Die Stadt Datteln weist davon abweichende Interpretationen, nach denen die Aufhebung des immissionsschutzrechtlichen Vorbescheides für das Kraftwerk Datteln 4 durch das OVG ein schwerer Rückschlag oder gar das Aus für diesen Kraftwerksstandort sei, zurück.

Für die Realisierung des Kraftwerksvorhabens ist ein immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid nicht zwingend erforderlich. Notwendig ist in erster Linie ein wirksamer Bebauungsplan, auf dessen Grundlage die zur Fertigstellung und Inbetriebnahme des Kraftwerks noch notwendigen Genehmigungen erteilt werden können.

Die Stadt Datteln steht somit in einer besonderen Verantwortung und ist sich dieser auch bewusst. Die Bauleitplanverfahren zur Wiederherstellung der planungsrechtlichen Grundlagen für das Kraftwerk Datteln werden gegenwärtig mit großer Sorgfalt und unter Berücksichtigung aller Hinweise, die sich aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, aber auch aus den diversen Urteilen des OVG Münster zu den Kraftwerksprojekten in der Region ergeben, weiter geführt.

So erfolgt insbesondere eine umfassende FFH-Verträglichkeitsprüfung, in die alle aktuellen Erkenntnisse über die bestehenden und künftigen Belastungen der Schutzgebiete eingehen. Alle bisher vorliegenden Fachgutachten weisen darauf hin, dass der Neuplanung keine durchgreifenden Bedenken entgegenstehen. Auch die landesplanerischen Voraussetzungen für die Verabschiedung des neuen Bebauungsplans werden derzeit erarbeitet.

BUND feiert vermeintlichen Sieg. Mehr lesen Sie unter: http://www.lokalkompass.de/datteln/politik/bund-gewinnt-oberverwaltungsgericht-kippt-kraftwerksgenehmigung-d177640.html

Autor:

Lokalkompass Datteln aus Datteln

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