BUND gewinnt - Oberverwaltungsgericht kippt Kraftwerksgenehmigung
Als „weiteren Sargnagel für das gescheiterte Kraftwerksprojekt“ bezeichnete der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) die heutige Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Münster. Dieses hatte der BUND-Klage stattgegeben und den immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid für das E.On-Steinkohlekraftwerk Datteln 4 aufgehoben. Der Vorbescheid ist die für die Feststellung der Gesamt-Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens maßgebliche Behördenentscheidung.
„Damit ist das Projekt genehmigungsrechtlich wieder komplett auf null gestellt“, sagte BUND-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Krämerkämper. Nach der Aufhebung des Bebauungsplanes im September 2009 sei dies ein weiterer wichtiger Schritt zur Rückabwicklung des gescheiterten Vorhabens.
Der BUND geht bereits seit Februar 2007 gerichtlich gegen den von der Bezirksregierung Münster erteilten Genehmigungsbescheid vor. Das
heutige Urteil des OVG hat weitreichende Konsequenzen, auch wenn noch keine Entscheidung über die vom BUND ebenfalls beklagten Teilgenehmigungen erfolgte.
Eine Stellungnahme der Stadt Datteln finden Sie unter: http://www.lokalkompass.de/datteln/ratgeber/stadt-datteln-kontert-gerichtsurteil-ohne-unmittelbare-bedeutung-fuer-kraftwerk-d178422.html
Autor:Lokalkompass Datteln aus Datteln |
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