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Viele Unternehmen setzen zur Kundenbindung oder Kundenrückgewinnung auf Online-Werbung. Von Kunden werden aber insbesondere Werbemaßnahmen nach Vertragsende oft als lästig empfunden, weshalb auch Verbraucherschützer regelmäßig einlenken. Nach einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Köln musste nun die Telekom Werbung an ehemalige Kunden bis auf weiteres einstellen. Grund war eine zu vage formulierte Einwilligungserklärung, die Kunden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses im Unklaren ließ,...
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