Zoll überprüft Einhaltung des Mindestlohns
Seit Jahresbeginn gilt der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro. Die Einhaltung der neuen Regelung kontrolliert der Zoll regelmäßig – auch in Castrop-Rauxel.
Dazu wurden „insbesondere Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe, im Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe, bei Friseuren sowie im örtlichen Einzelhandel durchgeführt“, erläutert Uwe Jungesblut von der Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit des Hauptzollamtes Dortmund. Wie viele Kontrollen bisher gemacht wurden, war nicht zu erfahren.
Wenn festgestellt wurde, dass der Mindestlohn nicht gezahlt wird, wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet. „Auch Verstöße gegen die Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten der Arbeitgeber wurden bereits festgestellt. Diese werden jedoch im Rahmen einer durch den Gesetzgeber derzeit noch laufenden Übergangszeit nicht geahndet“, so Jungesblut. Dies werde so gehandhabt, um den Unternehmen noch Gelegenheit zur Umstellung der betriebsinternen Organisationsstrukturen zu geben.
Geldbuße bis zu 500.000 Euro
Wenn ein Arbeitgeber den Mindestlohn nicht zahle, könne dies mit einer Geldbuße bis zu 500.000 Euro geahndet werden. Unternehmen, die bereits gegen das Mindestlohngesetz verstoßen hätten, müssten damit rechnen, engmaschiger überprüft zu werden, erklärt Jungesblut.
Um die Einhaltung des Mindestlohns zu kontrollieren, suchen die Zollbeamten die Unternehmen – in der Regel unangekündigt – auf. Dort befragen sie die gewerblichen Arbeitnehmer unter anderem zu ihrem Beschäftigungsumfang, der Anmeldung zur Sozialversicherung und der Höhe des vereinbarten Arbeitsentgelts. Diese Auskünfte werden dann mit der vom Arbeitgeber in der Buchhaltung dokumentierten Höhe des Arbeitslohns, der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit sowie der vorhandenen Anmeldung zur Sozialversicherung angeglichen.
Autor:Vera Demuth aus Bochum |
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