Wie funktioniert die Straßenreinigung?

Je nach dem in welche Reinigungsklasse eine Straße eingeteilt ist, kommt der EUV mit seiner Kehrmaschine einmal pro Woche, mehrmals oder gar nicht. | Foto: Thiele
  • Je nach dem in welche Reinigungsklasse eine Straße eingeteilt ist, kommt der EUV mit seiner Kehrmaschine einmal pro Woche, mehrmals oder gar nicht.
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Noch müssen die Anlieger der Ickerner Straße zwischen Recklinghauser und Vinckestraße zweimal monatlich die Gehwege säubern, aber wenn der Rat zustimmt, wird dies ab 1. Januar 2019 wieder der EUV sechs Mal pro Woche tun. Zudem wird der EUV die Straße dann fünf- statt einmal wöchentlich reinigen. Doch wie werden diese Reinigungsklassen eigentlich festgelegt? Der Stadtanzeiger hat beim EUV nachgefragt.

„Die Einteilung in Reinigungsklassen nimmt der EUV Stadtbetrieb vor. Diese Einteilung muss letztlich der Rat der Stadt Castrop-Rauxel verabschieden“, erklärt Vorstandsreferentin Sabine Latterner.
Insgesamt gibt es neun Klassen, wobei unterschieden wird, ob die Straßen inner- oder überörtlich und in Einkaufszentren sind, ob es Geschäfts- oder Anliegerstraßen sind. Weitere Kriterien sind, ob eine Straße ein Gefälle hat, wie hoch der Reinigungsbedarf ist und wie sehr die Straße frequentiert wird. „Beispielsweise ist die Münsterstraße als Fußgänger- und Geschäftsstraße in Reinigungsklasse 6 eingeteilt, da sie entsprechend frequentiert ist, ebenso die Lange Straße zwischen Henrichenburger und Borghagener Straße“, erläutert Latterner. „Darüber hinaus wird geschaut, wo sich öffentliche Einrichtungen, wie Schulen oder Kindergärten, befinden.“
Die Frequenz macht zudem den Unterschied, warum manche Anliegerstraße ausschließlich von den Anliegern gereinigt werden muss, während bei anderen der EUV die Reinigung übernimmt.

Erstattung bei langen Baumaßnahmen

Für die verschiedenen Reinigungsklassen fallen Gebühren in unterschiedlicher Höhe an, die die Grundstückseigentümer zahlen müssen. Wenn längerfristige Bauarbeiten dafür sorgen, dass keine Reinigung durch den EUV möglich ist, wie es etwa bei der Straße Im Scheiten wegen Kanalbauarbeiten demnächst der Fall ist, „wird dies in der Gebührenberechnung berücksichtigt. Es wird rückwirkend erstattet“, so Latterner. „Dies geschieht automatisch. Die Bürger müssen sich nicht bei uns melden.“
Sollten, wie 2016 bei der Ickerner Straße, Bürger Änderungen bei der Straßenreinigung wünschen, prüft der EUV dies zunächst und teilt die Straße dann gegebenenfalls in eine andere Reinigungsklasse ein. Wenn sich dadurch die Grundlagen für die Berechnung der Gebühr ändern, „mindert oder erhöht sich die Gebühr mit Beginn des auf die Änderung folgenden Monats“, erklärt Latterner.

Autor:

Vera Demuth aus Bochum

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