Wenn die Maschine nicht kehrt
Laut Straßenreinigungsgesetz des Landes NRW sind die Gemeinden zur Reinigung öffentlicher Straßen verpflichtet. In Castrop-Rauxel übernimmt der Stadtbetrieb EUV diese Aufgabe. Doch immer wieder bemängeln Bürger, dass sie Reinigungsgebühren bezahlen, die Reinigung dank zugeparkter Straßen aber nur unvollständig erledigt werden kann. Was tun, wenn Straßenränder und Rinnsteine für die Kehrmaschinen gar nicht erreichbar sind?
Thorsten Werth-von Kampen, stellvertretender EUV-Vorstand, kennt das Problem, sieht aber keine wirkliche Lösung. „Es gab die Überlegung, vorab kurzfristig temporäre Parkverbote einzurichten, aber das ist ja auch nicht im Sinne der Bürger“, erläutert er. Denn wegen mangelndem Parkraum könnten die Anwohner ihre Autos kaum woanders abstellen.
Daneben habe man beim EUV die Erfahrung gemacht, dass kurzfristige Parkverbote sehr schwierig umzusetzen seien. „Man müsste sie wochenlang vorher ankündigen, damit sie funktionieren“, so Werth-von Kampen. Zudem sieht er organisatorische Probleme bei der Errichtung eines temporären Parkverbots. „Der Aufwand wäre sehr hoch. Wir müssten immer eine zusätzliche Kolonne vorausschicken, die die Schilder aufstellt.“
Stattdessen appelliert er an die Castrop-Rauxeler, mitzuhelfen. „Am besten wäre es, wenn die Bürger am Tag der Straßenreinigung ihre Autos von sich aus umsetzen“, erklärt er. „Die Touren sind feststehend, also immer am gleichen Wochentag und meistens auch zur gleichen Uhrzeit.“
Und „wer sich nicht sicher ist, wann vor der eigenen Haustür gekehrt wird, kann die Einsatzzeiten beim EUV erfragen“, so Werth-von Kampen.
Autor:Vera Demuth aus Bochum |
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