Vinckestraße: Zwei Klagen abgewiesen

Die Bauarbeiten an der Vinckestraße sind abgeschlossen, aber die Finanzierung der Maßnahmen ist noch nicht endgültig geklärt. | Foto: Thiele
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23 Grundstückseigentümer im ersten Bauabschnitt der Vinckestraße hatten im Herbst 2013 Klage gegen ihre Vorauszahlungsbescheide nach Kommunalabgabengesetz eingereicht. Bei der Verhandlung am Mittwoch (3. Juni) hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen nun zwei der Klagen abgewiesen. Die übrigen 21 Eigentümer haben ihre Klagen zurückgezogen.

„Das Gericht hat entschieden, dass die Bescheide rechtmäßig waren“, erklärt der stellvertretende EUV-Vorsitzende Wolfgang Linke im Fall der beiden abgewiesenen Klagen. Eine Klägerin sei gar nicht vor Gericht erschienen und habe auch keinen bevollmächtigten Vertreter geschickt, so Linke.
Die zweite Klage sei auf Wunsch des Klägers abgewiesen worden, „damit er mit diesem Urteil nun die nächste Instanz, das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster, anrufen und Beschwerde einreichen kann“, erläutert Linke. Zuvor wolle sich der Kläger aber noch mit seinem Anwalt beraten.

Beschwerde vor Oberverwaltungsgericht?

Sollte der Kläger vor dem OVG Beschwerde einlegen und dieses entscheiden, „dass das Urteil des Verwaltungsgerichts in Gänze oder in Teilen nicht richtig ist, müsste die Stadt den Kostenbescheid korrigieren oder zurückziehen“, so Linke.
Damit die übrigen 21 Kläger sich nicht mit demselben Sachverhalt ebenfalls ans OVG wenden, was erhebliche Kosten nach sich ziehen würde, da jeder einen Anwalt bräuchte, habe das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ihnen geraten, ihre Klage zurückzuziehen.
Voraussetzung für die Zustimmung der Kläger zu diesem Vorschlag war eine Erklärung Wolfgang Linkes im Namen der Stadt während der Gerichtsverhandlung. Er habe erklärt, dass das Urteil des OVG auch für die übrigen 21 Kläger gelte, falls der eine Kläger Recht bekommen sollte.

Bürgerinitiative will schriftliches Urteil abwarten

Die Freie Bürgerinitiative Vinckestraße habe damit gerechnet, dass das Verwaltungsgericht die Klagen abweisen könnte, sagt deren Sprecherin Heike Lindner. „Wie das vor Gericht kommuniziert wurde, ist aber nicht das, was wir erwartet haben.“
Daher wollen die Grundstückseigentümer nun zunächst das schriftliche Urteil abwarten. Dann wolle man in Zusammenarbeit mit dem Allgemeinen Verein für gerechte Kommunalabgaben in Deutschland (AVgKD) und den Anwälten „die Urteilsbegründung auseinandernehmen und gucken, wie wir weiter verfahren“, so Lindner.
„Wenn der AVgKD uns sagt, dass wir weiter machen sollen, ist es nur eine verlorene Schlacht, kein verlorener Krieg.“ Letztlich müsse aber der Hauptkläger entscheiden, ob er weiterklage.

Endgültiger Kostenanteil muss noch berechnet werden

Wie hoch der Anteil der etwa 160 Grundstücksbesitzer der Vinckestraße an den Ausbaukosten nach dem Kommunalabgabengesetz ist, muss noch berechnet werden. „Die endgültigen Bescheide werden in diesem Jahr nicht mehr rausgehen“, so Wolfgang Linke.
Es sei ein hoher Zeitaufwand, auszurechnen, welche Kosten die Stadt und welche die Grundstückseigentümer tragen müssten und ob die Besitzer mit einer Nachforderung oder Erstattung rechnen könnten.
„Eine Nachforderung wäre marginal.“ Bisher hat der EUV 90 Prozent des voraussichtlichen Betrags erhoben. „Zehn Prozent der Kosten stehen noch im Raum“, so Linke. Mehr sollten es seiner Einschätzung nach nicht werden.

Autor:

Vera Demuth aus Bochum

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