Storno?! Wie kommt man aus der (Reise-) Nummer raus?

Wer wünscht sich nicht eine unbeschwerte Urlaubszeit? Aber was, wenn die Umstände im gewählten Urlaubsland Unsicherheiten auslösen und man die Reise nicht mehr antreten möchte?
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  • hochgeladen von Nina Möhlmeier

Nach dem Terroranschlag im tunesischen Badeort Sousse traten viele Urlauber sofort die Heimreise an. Aber was ist mit denjenigen, die ihren Urlaub gebucht haben und quasi schon auf gepackten Koffern sitzen, um nach Tunesien zu fliegen? Sie können auf Kulanz des Reiseveranstalters und eine kostenlose Stornierung hoffen. Ein Anrecht darauf gibt es allerdings nicht. „Ein einzelner Terroranschlag wird als allgemeines Lebensrisiko verbucht“, erklärt Rose Sommer von der Verbraucherzentrale.

Aber wann wird ein kostenfreier Reiserücktritt gewährt? „Wenn ein Fall von höherer Gewalt vorliegt, also ein von außen kommendes Ereignis, das nicht vorhersehbar war und die Reise erheblich beeinträchtigt“, sagt die Verbraucherschützerin. Das könne eine Naturkatastrophe oder ein Bürgerkrieg sein.

Wenn das Auswärtige Amt vor einer Reise in das Land warne, akzeptierten dies auch die meisten Reiseveranstalter. Hierbei gelte jedoch, zwischen einer Reisewarnung und Sicherheitshinweisen zu unterscheiden. Erstgenannte sei für Tunesien bisher nicht ausgesprochen worden, so Sommer.

Griechenland-Reise

Auch Griechenland-Reisende treten ihren Urlaub wegen der drohenden Staatspleite nicht sorgenfrei an. Ein Rücktrittsrecht könne man daraus jedoch nicht ableiten. „Die Reiseleistungen werden auf jeden Fall erbracht“, sagt Rose Sommer. Mit der Bargeldversorgung könne es jedoch schwierig werden. Daher rät sie, ausreichend Bargeld mitzunehmen.

Unabhängig von Reisewarnungen und Co. haben Urlauber die Möglichkeit, den Reisevertrag zu lösen und von ihrem Reiserücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Jederzeit und ohne Angaben von Gründen. Allerdings fallen hier Stornokosten an.
Wie hoch diese letzten Endes sind, hängt von der Art des Reisevertrages ab. In der Regel sind die Stornogebühren gestaffelt. Bei Pauschalflugreisen betragen sie beispielsweise bis zu 30 Tage vor Reiseantritt 15 bis 20 Prozent des Gesamtreisepreises. Bei kurzfristiger Absage sieben Tage vor Reiseantritt liegen sie im Schnitt bei 50 bis 70 Prozent.

Autor:

Nina Möhlmeier aus Castrop-Rauxel

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