Radfahrer in der Altstadt: Haben die Bürger das letzte Wort?

Seit dem 24. April ist das Radfahren in der Fußgängerzone der Altstadt ganztägig erlaubt –  zunächst einmal gibt es eine sechsmonatige Testphase. Geht es nach FDP-Bürgermeisterkandidat Nils Bettinger sollen die Bürger in der Frage um eine dauerhafte Öffnung das letzte Wort haben.
  • Seit dem 24. April ist das Radfahren in der Fußgängerzone der Altstadt ganztägig erlaubt – zunächst einmal gibt es eine sechsmonatige Testphase. Geht es nach FDP-Bürgermeisterkandidat Nils Bettinger sollen die Bürger in der Frage um eine dauerhafte Öffnung das letzte Wort haben.
  • hochgeladen von Nina Möhlmeier

Kaum ein Thema wurde in den vergangenen Wochen so kontrovers diskutiert, wie die versuchsweise Öffnung der Altstadt-Fußgängerzone für Radfahrer. Geht es nach FDP-Bürgermeisterkandidat Nils Bettinger, sollen die Bürger das letzte Wort haben, wie es nach der halbjährigen Probephase weitergeht.

Hierzu möchte Bettinger ein Bürgerbegehren nach Paragraph 26 der Gemeindeordnung auf den Weg bringen „Ich bin der Meinung, dass es die einzig mögliche Form ist, um über diese Frage objektiv und endgültig zu entscheiden“, begründet Bettinger seinen Vorstoß im Gespräch mit dem Stadtanzeiger.

"Klare Verhältnisse schaffen"

Mit dem Bürgerbegehren soll die strittige „Radfahrer-Frage“ endgültig geklärt werden – und zwar durch die Bürger, sagt Nils Bettinger. „So können wir klare Verhältnisse schaffen“.

Bei der von CDU und FWI ins Leben gerufenen Unterschriftenaktion gegen die Öffnung der Fußgängerzone für den Radverkehr vermisst Bettinger den objektiven Effekt. „Ab welcher Anzahl an Unterschriften ist das kritische Maß erreicht? Wann müsste die Koalition ihre Entscheidung überdenken und den Beschluss zurücknehmen?“, fragt er.

Unterschriften

Mit dem Bürgerbegehren lasse sich die Relevanz des Themas feststellen. „Ich glaube persönlich nicht daran, dass das Thema beispielsweise von Becklemern oder Ickernern so intensiv betrachtet wird wie von Bewohnern der Innenstadt.“
Aber wie läuft das Prozedere überhaupt ab? Zunächst einmal müssen sechs Prozent der Castrop-Rauxeler das Bürgerbegehren unterschreiben. Das wären (bei rund 61.800 Wahlberechtigten) demnach ca. 3.700 Personen.

Kommt die erforderliche Anzahl an Unterschriften zusammen, muss sich der Rat der Stadt damit auseinandersetzen. Zuerst wird die Zulässigkeit geprüft und dann die Entscheidung darüber gefällt, ob der Rat dem Begehren folgt oder nicht.
Kommt es zu einem Bürgerbegehren, würde die Frage lauten: ‚Soll die Fußgängerzone in der Altstadt dauerhaft für den Radverkehr freigegeben werden?‘
Das Bürgerbegehren sollte gleichzeitig mit den Bürgermeisterwahlen am 13. September stattfinden, meint Bettinger.

Hinter dem Beschluss der Ampel-Koalition, die Fußgängerzone in einer halbjährigen Probephase für Radfahrer zu öffnen, stünde er nach wie vor, betont der Liberale. „Deshalb lehne ich in dieser Frage auch einen Ratsbürgerentscheid ab.“

Ein Bürgerbegehren sei ein Element, mit dem die Bürger direkt Einfluss nehmen könnten. Und dies soll nach Bettingers Meinung nun auch geschehen.
Dass sein Vorstoß für Zündstoff innerhalb der Koalition sorgen wird, scheint klar...

Autor:

Nina Möhlmeier aus Castrop-Rauxel

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