"Nein heißt Nein!" Sexualstrafrecht verschärft
Der Deutsche Bundestag hat Sexualstraftatbestände neu geregelt. Besonders Frauen seien nun besser vor körperlichen Übergriffen geschützt.
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Sven Volmering begrüßt die Neuordnung des Sexualstrafrechts. „Die Übergriffe in Köln in der Silvesternacht haben die Lücken im deutschen Sexualstrafrecht deutlich aufgezeigt. Um vor allem Frauen vor sexuellen Übergriffen besser zu schützen, haben wir nun eine wichtige Reform verabschiedet. ‚Nein‘ heißt ganz eindeutig ‚Nein‘! Wenn jemand sexuellen Kontakt nicht will, ist das ohne Wenn und Aber zu akzeptieren. Wer Frauen begrapscht oder gegen ihren eindeutigen Willen zu sexuellen Handlungen zwingt, muss sich dafür verantworten“, so Volmering.
Zukünftig reiche die Vornahme sexueller Handlungen gegen den erkennbaren Willen des Opfers zur Strafbarkeit aus. Die Bundesregierung werte damit das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung grundlegend auf.
Besonders bedeutend sei die Schaffung eines Straftatbestandes für Übergriffe, die aus Gruppen heraus begangen würden. "Täter solcher Übergriffe, wie sie auf Massenveranstaltungen in Köln, Darmstadt oder Berlin vorkamen, können jetzt einfacher zur Rechenschaft gezogen werden. Der Vorsatz des Täters, der sich an einer Gruppe beteiligt, die eine andere Person zur Begehung von Straftaten bedrängt, muss sich nicht auf die konkrete Tat gegen die sexuelle Selbstbestimmung beziehen. Täter können sich nicht mehr damit herausreden, dass sie davon ausgegangen seien, dass nur ein Diebstahl oder Raub begangen werden sollte", erklärt Volmering.
Was meinen Sie, liebe Leser?
Ist die Neuordnung des Sexualstrafrechts ein Schritt in die richtige Richtung?
Autor:Lokalkompass Castrop-Rauxel aus Castrop-Rauxel |
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