Müssen Häuser dem Kanal weichen?

Die Becklem-Brücke über dem Rhein-Herne-Kanal. Foto: Wasserstraßen-Neubauamt Datteln | Foto: Wasserstraßen-Neubauamt Datteln
  • Die Becklem-Brücke über dem Rhein-Herne-Kanal. Foto: Wasserstraßen-Neubauamt Datteln
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Noch einige Jahre dauert es bis zur Querschnittserweiterung des Rhein-Herne-Kanals in Becklem, aber unter den Anwohnern im Bereich Becklem-Brücke macht sich Unruhe breit. Denn es gehen Gerüchte um, dass ihre Wohnhäuser wegen der Kanalerweiterung weichen sollen.

„Da passiert gar nichts“, versichert Dirk Bölling, Sachbereichsleiter beim Wasserstraßen-Neubauamt Datteln, den Bürgern, die entlang der Suderwicher Straße wohnen. Zwei Häuser, die sich im Besitz des Amts befinden, könnten allerdings tatsächlich dem Ausbau zum Opfer fallen. „Das hat aber nichts mit Becklem zu tun“, so Bölling. Bei den Häusern handele es sich um zwei ehemalige Dienstgebäude, die sehr nah am Kanal stehen – eines am Sperrtor, das andere in Richtung Datteln. „Die Mietverträge sind befristet und werden jährlich verlängert“, erklärt Bölling, dass die Mieter stets um das Risiko wussten.
Von zurzeit 39 Meter Breite auf 42 Meter (bei einem senkrechten Ufer) beziehungsweise 55 Meter (bei einem beböschten Ufer) soll der Rhein-Herne-Kanal im Bereich Becklem verbreitert werden. Und die Wassertiefe soll auf vier Meter erhöht werden. Für diese Arbeiten sei vorab der Abriss und Neubau der Becklem-Brücke an der Lambertstraße erforderlich, da diese außerdem nicht mehr in einem guten baulichen Zustand sei, so Bölling. „Es wird eine Vollsperrung geben, aber für Radfahrer und Fußgänger ist eine Behelfsbrücke vorgesehen.“
Laut den Planungen des Wasserstraßen-Neubauamtes könnte 2019 Baubeginn sein. Das dafür notwendige Planfeststellungsverfahren ist bisher allerdings noch gar nicht eröffnet worden. Dirk Bölling schätzt, dass dies 2014/15 der Fall sein werde.

Autor:

Vera Demuth aus Bochum

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