Mann (70) schlachtet Kaninchen vor den Augen der Nachbarn

Vor den Augen der Nachbarn schnitt ein 70-jähriger Mann aus Ickern am Mittwoch (24. Juli) einem seiner Zuchtkaninchen die Kehle durch. Die schockierten Zeugen riefen daraufhin die Polizei. „Es wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet“, bestätigt Polizeisprecher Michael Franz auf Stadtanzeiger-Nachfrage. Nun müsse geprüft werden, ob ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorliege.

„Grundsätzlich ist es so, dass Kaninchen auch zu dem Zweck gehalten werden, später geschlachtet zu werden. Im vorliegenden Fall stellt sich nun die Frage, ob dies sachgerecht oder unsachgerecht geschehen ist. Und das muss die Staatsanwaltschaft entscheiden. Sie wird prüfen, ob es den Anfangsverdacht einer Straftat gibt oder nicht“, so Franz.

Der Vorfall schockiert Roswitha Heise vom Tierheim Deininghausen. Laut Tierschutzgesetz müsse ein Tier vorher betäubt werden (was im Fall des getöteten Kaninchens nicht der Fall war). Zudem müsse Sachkunde vorliegen. „Und ein Jäger oder gelernter Schlachter ist der Herr wohl nicht.“

Das tote Kaninchen sei kein Einzelfall, heißt es. In der Vergangenheit habe der Mann auch schon seine Tauben im Garten getötet.
Schlimm sei zudem, dass sich schräg gegenüber dem Garten ein Spielplatz befände. „Außerdem laufen in der Siedlung immer kleine Kinder herum“, meinen die Nachbarn.

„Das geht alles gar nicht“, sagt Roswitha Heise. „Ich habe als Kind einmal gesehen, wie ein Kaninchen getötet wurde. Das hat mich sehr lange beschäftigt. Die Tiere wissen genau, was passiert. Auch sie stehen Todesängste aus.“
Neben der Polizei seien auch das Ordnungs- und Veterinäramt über den Vorfall informiert worden.

Autor:

Nina Möhlmeier aus Castrop-Rauxel

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