LEG verklagte Mieter

Seit drei Jahren wohnt Andreas Jeromin in einer Wohnung der LEG am Heisterkamp und hat in dieser Zeit schon die zweite Mieterhöhung erhalten. Da er sich gezielt eine preisgünstige Unterkunft gesucht hatte und die Wohnung seiner Meinung nach zudem Mängel aufweist, weigerte er sich, die zweite Erhöhung zu akzeptieren, was schließlich damit endete, dass er von der LEG verklagt wurde.

Zum 1. August sollte die Miete um etwa 25 Euro erhöht werden. „Auf das erste Schreiben im Mai habe ich mich nicht zurückgemeldet, beim zweiten habe ich dann ,Nein‘ angekreuzt“, erinnert sich Jeromin. Stattdessen teilte er der LEG mit, „dass eher eine Mietminderung angebracht sei.“ Dies begründete er damit, dass die LEG einen Wasserschaden in seiner Wohnung nicht instandgesetzt habe und das Haus nicht wärmegedämmt sei, so dass seine Wohnung trotz aufgedrehter Heizung nicht richtig warm werde.
Die LEG verweist jedoch auf § 558 BGB, wonach die Miete angepasst werden könne, „solange diese noch unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt“, erklärt Martina Gawenda vom Bereich Unternehmenskommunikation der LEG Management GmbH. Um die Mängel zu klären, habe man einen Ortstermin angekündigt, bei dem Andreas Jeromin aber nicht zuhause gewesen sei. „Ich war an dem Termin im Urlaub, was ich aber vorher per Anrufbeantworter mitgeteilt habe“, weist Jeromin den Vorwurf von sich.
Schließlich habe ihm die LEG mitgeteilt, dass sie ihn verklagen werde, wenn er der Miet­erhöhung nicht zustimme. Diese Ankündigung machte das Unternehmen dann auch wahr.
Daraufhin entschied Jeromin sich, der Mieterhöhung doch zuzustimmen. Das Schreiben gab er im Oktober persönlich im LEG-Kundencenter an der Bahnhofstraße ab. „Die Mitarbeiterin dort hat mir gesagt, dass sich die Klage damit erledigt habe. Darauf habe ich mich verlassen“, sagt er.
Deshalb war er unangenehm überrascht, als er am 12. November ein Schreiben des Amtsgerichts mit einem Versäumnisurteil erhielt. Darin steht, dass er den Streitwert, das heißt die Mieterhöhung, übernehmen müsse. Dieser Zahlung hatte er mittlerweile ja eh zugestimmt. Um zu wissen, was noch auf ihn zukommen könnte, rief er die Kanzlei an, die die Klage aufgesetzt hatte. „Man hat mir gesagt, dass ich wohl die Kosten des Rechtsstreits übernehmen muss“, berichtet Jeromin.
Die LEG wiederum erklärt, dass sie ihrem Rechtsanwalt Jeromins Zustimmung zur Mieterhöhung umgehend mitgeteilt habe. „Da sich Herr Jeromin mit der Zustimmungserklärung jedoch erkenntlich im Verzug und nicht verteidigungswillig erklärt hatte, mussten wir ihm die Kosten der Rechtsverfolgung in Rechnung stellen“, begründet Martina Gawenda, warum Andreas Jeromin das Versäumnisurteil trotzdem zugestellt wurde.

Autor:

Vera Demuth aus Bochum

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