Laute Partys sorgen für Ärger
„Einige Mieter ziehen übers Wochenende immer aus, weil es hier so laut ist“, beschreibt Stefan Kranz (Name geändert) die Situation in einem Mehrfamilienhaus der LEG in Habinghorst. Seit knapp zwei Jahren wohne unter dem Dach ein Mieter, der jedes Wochenende mit vielen Gästen und Musik lautstarke Partys feiere.
„Hier werden Flaschen aus dem Fenster auf die Straße geschmissen, im Sommer hingen Fahnen mit Hakenkreuzen aus den Fenstern, und an den Wochenenden führt die Polizei, die ein Nachbar alarmiert, regelmäßig früh morgens Leute aus der Wohnung ab“, so Stefan Kranz.
Weil er diese Zustände nicht länger hinnehmen wollte, habe er sich mehrmals an die LEG gewandt – zunächst mündlich an den Kundenservice in Castrop-Rauxel, auf dessen Anraten auch schriftlich an die Münsteraner Niederlassung. „Mir wurde immer gesagt, dass man sich kümmert, aber es passiert nichts“, erklärt Kranz.
Von schriftlichen Beschwerden weiß man bei der LEG, deren Hauptsitz in Düsseldorf ist, nichts. Aber aufgrund mündlicher Beschwerden von Stefan Kranz im September 2012 habe man den Mieter angeschrieben und ihn gebeten, mehr Rücksicht auf seine Mitbewohner zu nehmen und Musik nur auf Zimmerlautstärke zu hören, erklärt Pressereferent Mischa Lenz.
Daneben „hatten wir [Herrn Kranz] bereits zum damaligen Zeitpunkt gebeten, ein Lärmprotokoll zu führen“, so Mischa Lenz. Außerdem bittet die LEG darum, dass Zeugen benannt werden, „um objektiv nachvollziehen zu können, ob die Vorwürfe berechtigt sind“.
Einen Beschwerdebrief inklusive Fotos, der auch von den Mitmietern unterzeichnet wurde, habe er jedoch schon vor September 2012 bei der LEG eingereicht, so Kranz. Das Protokoll will er deswegen jetzt nicht erstellen, „denn die LEG reagiert ja eh nicht“, ist er frustriert.
Damit herrscht nun eine Pattsituation, denn nur mit Lärmprotokoll und weiteren Mietern als Zeugen würde die LEG „gegebenenfalls weitere juristische Schritte einleiten“.
Als einen beliebten Trick von Wohnungsgesellschaften, um unangenehme mietrechtliche Probleme zu umschiffen, bezeichnet Claus O. Deese vom Mieterschutzbund, die Reaktion der LEG. Als Wohnungsmieter müsse Stefan Kranz das Lärmprotokoll nicht erstellen, denn schließlich sei nicht er Vertragspartner des ruhestörenden Mieters, sondern die LEG.
Allerdings schränkt Claus O. Deese zugleich ein, dass ein solches Protokoll hilfreich wäre, sollte es doch zu einem Prozess kommen. „Die LEG kann dem Mieter kündigen, falls er der Aufforderung zur Lärmreduzierung nicht nachkommt. Weigert er sich auszuziehen, käme es zur Räumungsklage“, schildert Claus O. Deese die mögliche Vorgehensweise. „Und bei der Verhandlung kommt es dann darauf an, dass die übrigen Mieter als Zeugen genau benennen können, wie laut es wann war.“
Zudem verweist der Experte vom Mieterschutzbund darauf, dass Stefan Kranz das Recht habe, seine Miete zu mindern. „Aber um die Minderung begründen zu können, muss er ebenfalls Beweise vorlegen.“
Autor:Vera Demuth aus Bochum |
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