„Klüngelskerle“ verärgern Becklemer

„Klüngelskerle“ bekommen vom Kreis Recklinghausen zum Teil weiterhin eine Erlaubnis, sind aber nicht bei allen Bürgern gern gesehen. Foto: Michael Vollmer | Foto: Michael Vollmer
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Nachdem Stadtanzeiger-Leser Heinz-Peter Böddeker im Januar keine Altmetallsammler mehr in Becklem gesehen hatte, dachte er, „es wäre endlich vorbei mit der lästigen ,Flötendudelei‘“. Doch im Februar erblickte er wieder Autos, die die Straßen auf der Suche nach Schrott abfuhren – ein Umstand, der ihn erbost, „denn so viel Altmetall wie die ,Klüngelskerle‘ in Becklem sammeln wollen, gibt es in ganz Castrop-Rauxel nicht“.

Unter Umständen seien die Altmetallsammler jedoch mit Erlaubnis dort unterwegs, erklärt Jochem Manz, Pressesprecher des Kreises Recklinghausen, und bezeichnet die gegenwärtige Situation als „Hängepartie“. Denn das Kreislaufwirtschaftsgesetz sähe zwar grundsätzlich vor, dass Schrott aus privaten Haushalten in die Hand von Kommunen gehöre, da es ausreichend Sammelsysteme in den Städten gebe, so dass keine Sammlungen notwendig seien, aber noch erhielten Sammler manchmal vom Kreis eine Erlaubnis.
Ursache der aktuellen Situation ist ein anstehendes Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Nachdem der Kreis zwei Unternehmern das Schrottsammeln untersagt hatte, klagten diese und bekamen in einem Eilverfahren Recht. „Und so lange das Hauptverfahren noch ansteht, warten wir ab“, erklärt Manz.
Daher können „Klüngelskerle“ nach wie vor beim Kreis Recklinghausen eine Erlaubnis beantragen. Erhalten sie in den kommenden drei Monaten keine Ablehnung, dürfen sie Schrott sammeln.
Liege jedoch keine Erlaubnis vor, drohe dem Altmetallsammler ein Bußgeld, so Manz. Falls sein Auto zudem nicht mit dem erforderlichen „A“ gekennzeichnet sei und er nicht nur Schrott, sondern auch Elektrogeräte sammele, könne das Bußgeld bis zu 1.000 Euro betragen.
„Ordnungsamt und Polizei melden uns die Sammler ohne Erlaubnis“, erklärt Manz. Prinzipiell könnten auch Bürger „Klüngelskerle“ beim Kreis melden, „aber das Problem ist, dass der Bürger nicht erkennen kann, ob eine Erlaubnis vorliegt“, so Manz.

Autor:

Vera Demuth aus Bochum

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