Kleingartenverein Nord hält Absprache für bindend

Achim Pauleck (l., Vorsitzender der Kleingartenanlage Nord), Algimantas Bilys (r., zweiter Vorsitzender) und Stephan Bevc (Vorsitzender des Bezirksverbands). Foto: Vera Demuth
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„Der Mann hat nicht wie ein Bulldozer gehandelt. Schließlich ist er seit 20 Jahren beruflich als Gärtner tätig“, sind sich Achim Pauleck, erster Vorsitzender der Kleingartenanlage Nord, und Stephan Bevc, Vorsitzender des Bezirksverbands der Kleingärtner, einig. Wie berichtet, hatte Pächterin Martina Lippert ihren Garten in einem sozialen Projekt einem Mann zur Verfügung gestellt, war dann aber entsetzt darüber, dass er große Teile ihrer Pflanzen entfernt hatte.

„Als Bezirk und Verein sind wir sehr für soziale Projekte und hatten es deswegen gestattet, den Garten für fünf Jahre dem Gartenfreund zur Verfügung zu stellen, bis er den Kaufpreis aufbringen kann“, so Stephan Bevc. Die mündliche Vereinbarung sei auf Grundlage der Vereinssatzung getroffen worden. Bedingung sei gewesen, dass der Gartenfreund Vereinsmitglied werde und zudem im Vorfeld eine Wertermittlung nach den Richtlinien des Landesverbands Westfalen und Lippe der Kleingärtner erfolge.
Auch Martina Lippert spricht von einer ganz klaren Vereinbarung. „Nur nach und nach und in Absprache mit mir sollte der Mann Veränderungen vornehmen. Denn für alle Pflanzen, die nicht mehr gebraucht werden, habe ich Abnehmer“, erklärt sie. Doch als sie nach einem Reha-Aufenthalt zurückgekommen sei, waren viele Pflanzen entfernt und auf der Mülldeponie entsorgt worden.
Für Martina Lippert bedeutet dies nicht nur eine Verletzung der Vereinbarung, sondern ihrer Meinung nach auch eine Wertminderung ihres Gartens. „Ich habe vor sieben Jahren 5.000 Euro bezahlt. Jetzt wurde der Wert mit knapp 3.500 Euro geschätzt.“ Da sie in Pflanzen investiert habe, die nun allerdings nicht mehr vorhanden seien, müsste der Garten mehr als 3.500 Euro wert sein, ist sie sich sicher.
Nachdem sie vergeblich das Gespräch mit dem Mann gesucht habe, hat Martina Lippert ihn mittlerweile ihres Gartens verwiesen und das Projekt beendet. Stattdessen hat ihr jetzt eine befreundete Familie geholfen, einige Arbeiten des Mannes wieder rückgängig zu machen.
Damit wiederum ist der Verein nicht einverstanden. „Wir betrachten die mündliche Absprache als bindenden Vertrag“, erklärt Stephan Bevc. Zudem weisen er und Achim Pauleck darauf hin, dass laut Vereinssatzung ein Garten für den Pächter und dessen Familie bestimmt sei. Man könne nicht fremde Leute dazuholen, die gar nichts mit dem Verein zu tun hätten. „Und wenn man für eine einzelne Arbeit, zum Beispiel um das Dach zu decken, Hilfe holt, sollte man vorher Rücksprache mit dem Verein halten“, so Achim Pauleck.
„Aber in den sieben Jahren zuvor durften mir Freunde helfen“, widerspricht Martina Lippert. Weil sie allein und der Garten über 800 Quadratmeter groß sei, habe sie nämlich damals bei der Übernahme gezögert, „aber man sagte mir vom Vorstand, das sei gar kein Problem.“

Autor:

Vera Demuth aus Bochum

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