Klage gegen RWE verloren – Stromanbieter berechnete Mieter Kosten für zwei Wohnungen
Von einer Wohnung in eine andere innerhalb desselben Hauses war Frank Holderny umgezogen. Nach einem Jahr stellte er fest, dass RWE ihm den Stromverbrauch für beide Wohnungen in Rechnung stellte. Versuche, das Problem mit RWE zu klären, gipfelten schließlich in einer Verhandlung vor dem Amtsgericht, die Holderny jedoch verlor.
Das Gericht habe das Urteil damit begründet, dass er vergessen habe, den Stromvertrag für seine alte Wohnung zu kündigen, so Holderny. Dem widerspricht er: „Mein Vermieter, die LEG, hat mir damals gesagt, dass ich mich nicht darum kümmern müsse, da man einen Vertrag mit RWE habe.“
Dies bestätigt auf Stadtanzeiger-Anfrage auch Klaus Schultebraucks, Pressesprecher der RWE Vertrieb AG, und begründet damit, warum RWE keine Schuld träfe. „Die LEG hat den neuen Stromzähler zwar an-, aber den alten Zähler nicht abgemeldet“, hat Schultebraucks jetzt in Erfahrung gebracht.
Monatelang versuchte Frank Holderny vergeblich, die Angelegenheit mit RWE zu klären, bis ihm der Stromanbieter den Strom abstellte und eine Zahlung von 559 Euro forderte. Dieses Vorgehen erklärt Schultebraucks damit, dass bei RWE Kosten angefallen seien. „Ich habe das Geld dann unter Vorbehalt gezahlt“, berichtet Holderny, der einen Anwalt einschaltete und die Summe zurückforderte. Als ihm RWE zwei Vergleichangebote über die Erstattung von 159 bzw. 330 Euro machte, lehnte er ab. Stattdessen klagte er auf die Rückgabe der vollen Summe. Damit scheiterte Holderny aber nun vor Gericht.
Dieses Urteil leuchtet Klaus Schultebraucks ein, da der Fehler nicht bei RWE gelegen habe. Die Vergleichsvorschläge habe man lediglich aus Kulanz gemacht, da Frank Holderny ein „Kunde mit längerer Verweildauer“ sei, so Schultebraucks. Grundsätzlich müsse Holderny sich jedoch an die LEG wenden.
Autor:Vera Demuth aus Bochum |
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