Kein "Sargzwang" in Castrop-Rauxel
Ein erneutes Nachhaken von Ingo Boxhammer (Die Linke) brachte es jetzt ans Licht: Muslimen kann eine Bestattung ohne Sarg erlaubt werden. Das Landesrecht verbietet es nicht.
Somit mussten gegenteilige Aussagen der Verwaltung („Landesrecht steht muslimischen Bestattungen – ohne Sarg – entgegen“) revidiert werden.
In einem Antwortschreiben des Technischen Beigeordneten Heiko Dobrindt auf eine Anfrage der Linken vom 21. Januar heißt es, dass sich die Satzung der Stadt Castrop-Rauxel auch dahingehend ändern ließe, „dass muslimische Bestattungen ohne Sarg allgemein zulässig werden.“
Über den vermeintlichen „Sargzwang“ war in der Bauausschusssitzung im Dezember im Rahmen der neuen Gebührensatzung (und -bedarfsrechnung) für die Friedhöfe gesprochen worden. Die Linke hatte nicht zugestimmt und dabei auch das Thema „Besteht ein Sargzwang?“ auf den Tisch gebracht.
„Das ist ein ungeheurer Vorgang und ein starkes Stück“, erklärte Ingo Boxhammer gegenüber unserer Zeitung. „Wenn man eine Frage an die Verwaltung hat, muss die Antwort korrekt sein, sonst entscheiden wir Blödsinn. Und das haben wir in diesem Fall getan.“
In der nächsten Sitzung des Bauausschusses soll das Thema nun noch einmal verhandelt werden. Heiko Dobrindt regte an, dass Grünflächenamtschef Klaus Breuer darlegen solle, welche Gründe für und welche gegen einen „Sargzwang“ sprechen.
Zudem soll im interfraktionellen Arbeitskreis, der am 25. Februar zusammenkommt und sich mit der Friedhofssatzung befasst, über den „Sargzwang“ gesprochen werden.
Lesermeinung:
Zum Thema erreichte den Stadtanzeiger folgende Zuschrift:
"Da ich seit 40 Jahren keiner Konfession angehöre, nach meinem Tod verbrannt und anonym Beerdigt werden möchte, habe ich doch wohl das gleiche Recht wie die Muslime, ohne Sarg verbrannt zu werden. Ich würde mich über eine Nachricht unserer Verwaltung oder unseren Bürgermeisters freuen."
Autor:Nina Möhlmeier aus Castrop-Rauxel |
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