"Inklusion" – Nach den Sommerferien geht‘s los
Nach den Sommerferien gilt der Rechtsanspruch auf inklusive Beschulung für die Jahrgangsstufen 1 und 5. In unserer Themenreihe zur Inklusion haben wir uns bei einigen weiterführenden Schulen umgehört, wie gut sie auf die neue Situation vorbereitet sind.
In Einzelfällen seien bereits Kinder mit Behinderungen an der Fridtjof-Nansen-Realschule unterrichtet worden, erklärt deren Leiter Alfred Horn. Jetzt gebe es in den fünften Klassen einen Schüler mit einer Hörschädigung sowie je einen Schüler mit dem Förderschwerpunkt Sprache beziehungsweise emotional-soziale Entwicklung. „Bisher war das jedoch immer zielgleicher Unterricht, da die Kinder auch den Realschulabschluss machen“, so Horn. „Ab dem Schuljahr 2014/15 wäre es denkbar, dass Kinder zieldifferent, also nach Hauptschullehrplänen, unterrichtet werden.“ Dies wäre der Fall, wenn Kinder mit dem Förderschwerpunkt Lernen angemeldet würden.
„Wir haben vom Schulamt Recklinghausen die Information erhalten, dass unter Umständen sechs Kinder zu uns kommen“, so Horn. Bei vier fünften Klassen sei das kein Problem. Sollten die Kinder ab dem Sommer die FNR besuchen, hätte die Schule außerdem Anspruch auf eine höhere Stundenanzahl der Sonderpädagogen. „Am liebsten wäre mir allerdings ein Förderschullehrer, der fest bei uns ist“, so Horn. Dabei denkt er zum einen an den fachlichen Austausch im Kollegium. „Zum anderen wäre es für die Kinder am besten, wenn sie einen festen Ansprechpartner hätten.“ Aber das sei Wunschdenken, weiß der Schulleiter.
Beim Ernst-Barlach-Gymnasium werde man sich im Einzelfall mit dem Thema Inklusion auseinander setzen, sagt Hans-Rudi Tillmanns, stellvertretender Leiter. Man sei dem Gesetzesanspruch verpflichtet und werde in Zusammenarbeit mit dem Schulträger, der Stadt Castrop-Rauxel, eine Organisationsform finden.
Bisher gebe es am EBG keinerlei sonder- oder heilpädagogische Unterstützung, so Tillmanns. „Allerdings haben wir in der Vergangenheit Schüler mit beispielsweise einer Sehbehinderung bis zum Abitur geführt. Dies ist in Zusammenarbeit mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe geschehen.“
Der stellvertretende Schulleiter verweist darauf, dass dem EBG zehn Unterrichtsräume fehlten und die Mittel knapp seien. „Es gibt zwei Gymnasien in Castrop-Rauxel. Es macht wenig Sinn, fünf Schüler dort und fünf Schüler dort zu unterrichten. Der Trend geht daher dahin, die Mittel zu binden“, erklärt Tillmanns.
Die Willy-Brandt-Gesamtschule könnte von der Bezirksregierung Münster als Schwerpunktschule bestimmt werden. „Wir sind im Gespräch“, weiß Schulleiterin Gudrun Höhle, aber noch sei nichts endgültig geklärt. „Es hängt davon ab, ob die Sekundarschule Nord zustande kommt.“ Sollten Eltern jedoch wünschen, dass ihr Kind die WBG besucht, würde es aufgenommen, versichert Höhle.
Sie geht allerdings davon aus, dass man keine körperbehinderten Kinder zu erwarten habe. Darauf sei die Schule baulich auch nicht eingerichtet. „Wir haben noch nicht einmal einen Fahrstuhl“, so die Schulleiterin.
Bisher gehören auch keine Sonderpädagogen zum Kollegium der WBG. „Wenn wir die Mitteilung vom Schulamt über die Anmeldungen bekommen, hoffen wir auf Unterstützung“, sagt Höhle. „Dann muss erst einmal abgeklärt werden, in welchem Umfang die Kinder Förderung brauchen.“
Positiv bewertet die Schulleiterin, dass die Bezirksregierung mehrere Fortbildungen für die Kollegen angeboten habe, um zu erläutern, was auf die Schulen zukommt. „Handlungsanweisungen waren allerdings nicht darunter.“
Auch die Lehrer der Sekundarschule Süd nähmen an Weiterbildungen der Bezirksregierung für den integrativen Unterricht mit Kindern, die lernbehindert sind oder eine emotionale oder sprachliche Förderung benötigen, teil, erklärt Christiane Harder, stellvertretende Schulleiterin.
Die neu gegründete Schule, die fünf fünfte Klassen umfasst, ist im letzten Sommer mit einer integrativen Lerngruppe gestartet. „Eine Förderschullehrerin verbringt den überwiegenden Teil ihrer Zeit in dieser Klasse und arbeitet mit der Klassenlehrerin und einigen der Fachlehrer zusammen“, so Harder. Am Standort Nord besuchten außerdem zwei Schüler mit sprachlichem Förderbedarf eine Klasse. Dort komme eine Lehrerin der Hans-Christian-Andersen-Schule zur Unterstützung hinzu.
Harder geht davon aus, dass dies auch mit Inkrafttreten des Rechtsanspruchs so weitergeführt werde. Da ab dem Sommer dann zwei Jahrgänge die Sekundarschule besuchen, würde dies ihrer Meinung nach bedeuten, dass auch mehr Förderlehrer zur Verfügung stünden.
Kosten
Laut einem aktuellen Gutachten, das im Auftrag der Landesregierung erstellt wurde, schlägt der inklusive Unterricht in NRW in den kommenden drei Jahren mit mehr als 110 Millionen Euro zusätzlich zu Buche.
Autor:Vera Demuth aus Bochum |
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