In der JVA Meisenhof kommt es immer wieder zu Überbelegungen
In zahlreichen Justizvollzugsanstalten des Landes gibt es Engpässe, so dass Einzelzellen zum Teil doppelt belegt werden. Dies ist in der JVA Meisenhof nicht der Fall, aber auch deren Leiter Julius Wandelt kennt Phasen, in denen es zu wenige Plätze gibt.
"Im Moment sind wir Oberkante Unterlippe voll, aber nicht überbelegt", so Wandelt. Die 567 Plätze seien zurzeit 1:1 wie vorgeschrieben belegt. Ende 2017 sei es jedoch "dramatisch" gewesen. "Da haben wir aus den Freizeiträumen, in denen sich die Häftlinge sonst treffen, die Möbel herausgeräumt und Betten hineingestellt."
Diese Situationen träten in Wellenbewegungen auf, sagt Wandelt. "Ich arbeite seit 27 Jahren im Justizvollzug. Das kommt immer wieder vor." Bis zu zwei Monate dauere solch ein Engpass an. "Das kann man überbrücken", so der Leiter. Nichtsdestotrotz sei es zum Beispiel für die Küche, die mehr Essen kochen müsse, eine Herausforderung.
Fünf Quadratmeter vorgeschrieben
Auf weniger als auf den gesetzlich vorgeschriebenen fünf Quadratmetern, wie es zum Teil in anderen JVA geschieht, würden die Häftlinge im Meisenhof nicht untergebracht, erklärt Wandelt. "Das dürfen wir nicht." Wenn ein Haftraum, wie es an der Lerchenstraße vorkommt, 8,6 Quadratmeter groß sei, dürfe darin nur ein Häftling untergebracht werden. "Und bei 16 Quadratmetern sind es drei Häftlinge." Da in Castrop-Rauxel die vorgeschriebene Fläche nicht unterschritten wird, sei es hier noch nicht wie in anderen JVA zu Schadenersatzfällen gekommen, so Wandelt.
Als eine Ursache für die Engpässe in den JVA betrachtet Wandelt die Zweckbestimmung der Plätze. So gibt es im Meisenhof 31 Plätze in der Zugangsabteilung, in der neue Häftlinge aufgenommen würden, "um auf Herz und Nieren geprüft zu werden". Sei diese Abteilung belegt, müsse die JVA sich bei Anfragen als voll bezeichnen, auch wenn von den übrigen 536 Plätzen nicht alle belegt seien.
Die Anzahl der Plätze im Meisenhof deutlich zu erhöhen, wobei diese dann oft leerstünden, sieht Wandelt nicht als Lösung an. "Das wäre wirtschaftlich unvernünftig und für den Steuerzahler unzumutbar."
Alternativen für Ersatzfreiheitstrafler
Stattdessen plädiert der JVA-Leiter dafür, Gefangene, "die nicht hier sein müssen", nicht aufzunehmen. Dies betrifft Ersatzfreiheitstrafler, die zu einer Geldstrafe verurteilt wurden und die Tagessätze, wenn sie sie nicht zahlen können, in der JVA verbüßen.
Wandelts Ansicht nach könnten diese Personen stattdessen ihre Strafe außerhalb des Justizvollzugs verbüßen, etwa in einer gemeinnützigen Einrichtung. Dies könnten allerdings nicht die JVA entscheiden, sondern es sei Aufgabe der Staatsanwaltschaft, die passenden Einrichtungen zu akquirieren, so Wandelt.
Autor:Vera Demuth aus Bochum |
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