Hausverbot
In der Großnotunterkunft für Flüchtlinge in Habinghorst wurde ein Hausverbot ausgesprochen. Dies geht jedenfalls aus einem Schreiben hervor, das auf einem Gehweg in Habinghorst lag, dort entdeckt wurde und unserer Redaktion vorliegt.
Eine offizielle Bestätigung für das Hausverbot gibt es indes nicht. Mit Horst Kreienkamp, dem Leiter der Großnotunterkunft, sprach der Stadtanzeiger darüber, was im Allgemeinen passieren muss, damit ein Hausverbot erteilt wird. "Es ist keine Einzelentscheidung, sondern andere Behörden, unter anderem Polizei oder Asylbehörde, sitzen mit im Boot.
Es muss ein Vergehen vorliegen. Das können häusliche Gewalt, eine Gewalttat und Eigentumsdelikte sein. Oder derjenige, der sich in der Unterkunft aufhält, ist woanders gemeldet", nennt Kreienkamp Beispiele. Dank entsprechender Vernetzung gelinge es mittlerweile jedoch gut, letztgenannten Personenkreis zu 'enttarnen'.
Nach einem erteilten Hausverbot sei die betroffene Person nicht ohne Obdach. "Sie bekommt einen Hinweis, wo sie sich zu melden und aufzuhalten hat", so Kreienkamp. Sollte derjenige dem nicht nachkommen, mache er sich strafbar.
Autor:Nina Möhlmeier aus Castrop-Rauxel |
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