Grundsteuer B: Ehepaar legt Beschwerde ein

Grundsteuer B: Keinen weiteren Griff ins Portemonnaie fordert ein Ehepaar.
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Ein Ehepaar aus Castrop-Rauxel hat Beschwerde gemäß Paragraph 24 der Gemeindeordnung gegen die geplante Erhöhung der Grundsteuer B einlegt. Dies geht aus den Unterlagen zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt hervor. Das Thema steht dort am 18. Juni (17 Uhr, Ratssaal) auf der Tagesordnung.

Da die Mietnebenkosten in den vergangenen Jahren stark gestiegen seien und sich zu einer zweiten Miete entwickelten, „sollten die Verantwortlichen die Hebe­satzanpassung überdenken, weil sie unsozial ist“, heißt es in der Begründung des Ehepaares.

Eine Erhöhung der Grundsteuer B (ab Januar 2016 auf 825 Prozentpunkte) sei unumgänglich, erklärt die Verwaltung. „Sie ist angesichts der bilanziellen Überschuldung gerechtfertigt und aufgrund der prekären finanziellen Situation in dieser Höhe angemessen. Allein durch Einsparmaßnahmen und mit Blick auf die hohe Kreisumlage ist ein Haushaltsausgleich nicht zu gewährleisten (...). Der Stadt bleibt mangels Möglichkeiten keine Wahl, als die Grundsteuer (...) anzuheben. Nur diese erlaubt es der Gemeinde, auf direktem Wege und langfristig kalkulierbar für einen effektiven Beitrag zur Beseitigung der finanziellen ‚Schieflage‘ (...) zu sorgen.“

Autor:

Nina Möhlmeier aus Castrop-Rauxel

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