Freilaufender Hund tötet Haustier / Ordnungsamt: Klarer Verstoß gegen die Sicherungspflicht
„Ihr seid doch selbst schuld! Warum habt ihr auf euren Hasen nicht besser aufgepasst.“ Diese Vorwürfe mussten sich Anna-Jo (14) und Jo-Hannes Stodt (13) von einer unbekannten Passantin anhören, nachdem deren Hund ihr Kaninchen Purzel tödlich verletzt hatte. „Diese Frau befand sich auf einem Privatgrundstück, und der Hund war nicht angeleint“, ist Angela Stodt, Mutter der beiden Kinder, empört. Sie hofft, dass die Unbekannte für ihr Verhalten zur Rechenschaft gezogen wird.
Völlig aufgelöst und weinend habe ihre Tochter mit dem sterbenden Kaninchen vor ihr gestanden, berichtet Angela Stodt.
Ausgerechnet am Ostersonntag, gegen 14 Uhr, war es passiert: Die Kinder hatten mit ihren beiden Kaninchen auf dem Reiterhof der befreundeten Nachbarsfamilie Klostermann in Merklinde gespielt. Dort befindet sich der Stall der Tiere.
Plötzlich sei ein nicht angeleinter, grauer Terrier-Mischling auf Anna-Jo losgestürmt. Das Kaninchen habe sich erschreckt, sei der 14-Jährigen vom Arm gesprungen und auf seinen Stall zugerannt. Dabei habe der Hund das Tier ins Genick gebissen und tödlich verletzt. „Eine Reiterin hat diesen Vorfall beobachtet und noch versucht, den Hund zu stoppen, aber es war zu spät“, erklärt die Mutter.
Besonders entsetzt ist die 49-Jährige über das Verhalten der Hundebesitzerin, die die Kinder einfach mit dem sterbenden Tier allein gelassen habe und sich offenbar nicht verantwortlich fühlte. „Ich hoffe, dass sie doch noch einsichtig wird und sich bei den Kindern entschuldigt.“
„Grundsätzlich besteht für Hundehalter eine Anleinpflicht in Siedlungsgebieten und eine generelle Sicherungspflicht“, erläutert Udo Kirchner vom Ordnungsamt die Sachlage. „Sicherungspflicht“ bedeute, dass der Hundehalter verpflichtet sei, sicherzustellen, dass von seinem abgeleinten Hund keine Gefahr für Mensch oder Tier ausgehe.
Es sei in diesem Fall klar gegen die Sicherungspflicht verstoßen worden. Sollte der Fall beim Ordnungsamt angezeigt und die Hundehalterin ermittelt werden, werde es zunächst zu einer Anhörung kommen. Wie hoch das Bußgeld letztendlich ausfalle, sei immer eine Frage des Einzelfalls und hänge unter anderem von der Einsichtigkeit der Hundehalterin ab. Möglich sei grundsätzlich eine Summe von bis zu 100.000 Euro. „In diesem konkreten Fall wäre mein Vorschlag an die Bußgeldstelle ein Betrag im dreistelligen Bereich“, so Udo Kirchner.
Zudem handle es sich – wegen der Tötung des Kaninchens – um einen strafrechtlich relevanten Fall, der bei der Polizei angezeigt werden könne.
Autor:Verena Wengorz aus Castrop-Rauxel |
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