Böller aus Auto geworfen
Anwohner hörten im November vergangenen Jahres immer wieder ein lautes Knallen im Bereich Habinghorst, Ickern und Henrichenburg (der Stadtanzeiger berichtete). Die damalige Vermutung: Jemand zündete „Polen-Böller“. Sie sind in Deutschland nicht zugelassen. Wie jetzt bekannt wurde, gab es am 24. Juli, gegen 22 Uhr, einen erneuten „Böller-Vorfall“ in Habinghorst. Aus einem Auto heraus, in dem vier Personen saßen, wurde einem Anwohner in seiner Hauseinfahrt ein Böller „quasi vor die Füße geworfen“.
„Ich konnte meinen Hund durch die Leine gerade noch hinter mich ‚reißen‘“, sagt der Anwohner. Er notierte sich das Kennzeichen des weißen BMW Cabrio und rief die Polizei. „Während meines Anrufes ‚böllerte‘ es schon wieder in weiterer Entfernung, und auch in den folgenden Nächten ging es munter weiter.“
Beobachtungen seien ganz wichtig, damit die Polizei einschreiten könne, sagt Polizeisprecher Michael Franz. Grundsätzlich sei das Ordnungsamt zuständig. „Wenn die Ordnungsbehörde aber nicht rechtzeitig erreicht werden kann, ist die Polizei der richtige Ansprechpartner.“ Unter 110 könnten Beobachtungen gemeldet werden.
Im vorliegenden Fall habe die Polizei eine Ordnungswidrigkeitsanzeige geschrieben und diese an die Stadt weitergegeben, sagt Franz. „Es wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet“, so Stadtsprecherin Maresa Hilleringmann.
Grundsätzlich gilt: Knaller dürfen nur zu bestimmten Anlässen, wie beispielsweise Silvester, gezündet werden. „Außer der Reihe“ muss eine Genehmigung eingeholt werden.
Autor:Nina Möhlmeier aus Castrop-Rauxel |
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