Baumschutzsatzung noch nicht beschlossen: Die Axt muss noch warten
Der Gärtner war schon bestellt, konnte aber gar nicht tätig werden. Denn die beiden Bäume, die Marion Henning auf ihrem Grundstück an der Germanenstraße fällen lassen will, müssen erst einmal noch stehen bleiben.
Die Habinghorsterin wohnt seit 1987 an der Ecke Germanenstraße/Lange Straße.
"Vor etwa zehn Jahren durfte ich einen Baum fällen lassen, weil er kein Licht mehr in unser Wohnzimmer im Obergeschoss ließ", erzählt Henning. Doch die beiden anderen mussten stehen bleiben.
Angesichts der Änderung der geltenden Baumschutzsatzung war Marion Henning davon ausgegangen, dass sie die beiden Linden, die jeweils weniger als vier Meter vom Haus entfernt stehen, jetzt fällen lassen kann. "Sie vermoosen das Dach und verstopfen die Dachrinne", erläutert die Habinghorsterin. "Zudem ist mein Grundstück keine 400 Quadratmeter groß. Auch deshalb dürfte ich fällen lassen."
Auf die Formel "Im Prinzip ja, aber" lassen sich die Ausführungen der Stadtverwaltung zum beschriebenen Fall bringen. Zunächst müsse der Rat der Stadt die neue Baumschutzsatzung beschließen, was noch nicht geschehen sei. In seiner letzten Sitzung habe der Rat die inhaltlichen Änderungen der Satzung beschlossen.
Anfang Dezember?
Nun sei es Aufgabe der Verwaltung, diese Änderungen in Satzungsform zu bringen und dem Rat zum Beschluss vorzulegen, erklärt die Stadtverwaltung auf Stadtanzeiger-Anfrage. "Wenn der Rat in seiner nächsten Sitzung am 29. November die dann vorgelegte Satzung beschließt, wird sie voraussichtlich am 5. Dezember im Amtsblatt erscheinen und ist auch dann erst gültig."
Erst dann kann Marion Henning ihren Gärtner ein weiteres Mal bestellen, um endgültig Hand an die Bäume zu legen.
Autor:Lokalkompass Castrop-Rauxel aus Castrop-Rauxel |
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