Bauarbeiter ohne Schutzbrille
Bauarbeiter, die große Bordsteine schnitten und dabei keine Schutzmaßnahmen ergriffen hätten, entdeckte eine Stadtanzeiger-Leserin am Mittwoch (9. November) auf der Baustelle an der Vinckestraße. „Sie hatten zum Beispiel keine Schutzbrille auf“, schildert sie die Situation.
Daraufhin rief die Leserin unverzüglich bei der Abteilung Tiefbau des EUV an. „Dort hat man mir aber lediglich gesagt, dass ich mich direkt an die Baufirma wenden soll“, berichtet sie.
„Von unserer Bauleitung ist umgehend jemand rausgefahren und hat die Bauarbeiter, die zu einem Subunternehmer der von uns beauftragten Firma gehören, angewiesen, die Schutzmaßnahmen zu befolgen“, erklärt EUV-Chef Michael Werner auf Stadtanzeiger-Nachfrage, dass der Anruf der Leserin nicht ungehört geblieben sei.
Am Donnerstag sei man erneut an der Vinckestraße gewesen und habe festgestellt, dass die Bauarbeiter die Schutzmaßnahmen nun umsetzen. „Alle trugen Westen und Gehörschutz.“
Grundsätzlich seien Baufirmen auf jeder Baustelle gesetzlich verpflichtet, die Schutzmaßnahmen einzuhalten, erklärt Werner. So seien Arbeitshandschuhe, reiß- und rutschfeste Hosen, Sicherheitsschuhe mit Stahlkappen sowie Gehörschutz nicht nur, wenn Beton geschnitten werde, vorgeschrieben. Da bei Arbeiten mit dem Trennschneider kleine Teile umherfliegen könnten, sei zudem eine Schutzbrille sinnvoll.
„Es gibt Regelwerke, zum Beispiel von Versicherungen und vom Amt für Arbeitsschutz “, erläutert Werner. Dieses Amt sowie die Bauberufsgenossenschaft seien es auch, die stichprobenartig und unangekündigt Baustellenkontrollen machten. Wenn dann festgestellt würde, dass Baufirmen Vorschriften nicht einhalten würden, könne zum Beispiel ein Bußgeld fällig werden, so Werner.
Auch der EUV selbst stehe bei Baumaßnahmen in der Haftung, die er an die jeweiligen Bauunternehmen weitergeben müsse. Nach der sogenannten Vergabeordnung Bauleistung sei man verpflichtet, die Einhaltung von Schutzmaßnahmen zu überprüfen. „Mindestens einmal am Tag ist ein Mitarbeiter der Bauleitung des EUV auf der Baustelle“, erklärt Werner. Sollten etwa vorgeschriebene Schutzmaßnahmen nicht getroffen worden sein, die Bauarbeiten zu laut sein oder beispielsweise eine Baumaschine lecken, weise man die Baufirma darauf hin.
„Außerdem wird es in unserem Tages- oder Wochenprotokoll festgehalten, wenn es gravierend ist.“ Dies sei auch beim aktuellen Fall an der Vinckestraße so gewesen. Hierbei handele es sich jedoch nicht um einen Gefährdungstatbestand, so der EUV-Chef. „Denn es lässt sich sofort beheben.“
Wenn man auf einer Baustelle auf einen Missstand aufmerksam geworden sei, würde die Bauleitung bei weiteren Besuchen darauf achten und, sollte das Problem nicht abgestellt worden sein, eine Ermahnung oder Rüge aussprechen.
Autor:Vera Demuth aus Bochum |
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