Barrierefrei bis 2022: Bushaltestellen müssen ausgebaut werden
Bis zum 1. Januar 2022 müssen alle Haltestellen im Öffentlichen Personennahverkehr barrierefrei ausgebaut sein. Das sieht das Personenbeförderungsgesetz vor. In Castrop-Rauxel gibt es insgesamt 265 Haltestellen. Wie viele davon noch umgebaut werden müssen, lässt der EUV zurzeit prüfen. Dessen Chef Michael Werner rechnet mit einem Kraft- und Finanzakt.
Von den 265 Bushaltestellen in Castrop-Rauxel sind 130 mit einem Wartehäuschen versehen; 135 verfügen nur über Schild und Fahrplan. „Wir sind verpflichtet, sie weitgehend umzubauen. Darauf bereiten wir uns vor“, sagt Werner. Dazu wird im Moment geklärt, wie viele Haltestellen noch nicht barrierefrei sind. „Teilweise sind sie aus grauer Vorzeit.“ Zwar gebe es eine Erhebung aus dem Jahr 2013, „aber wir lassen die alten Daten überprüfen“.
Im dreistelligen Bereich
Der EUV-Chef geht jedoch von einer Anzahl im dreistelligen Bereich aus. Überall, wo Wartehäuschen seien, werde man wohl barrierefrei ausbauen müssen, glaubt Werner, schränkt aber ein: „Das ist eine Planzahl, die überprüft werden muss.“
Ebenfalls eine Planzahl, mit der der EUV kalkuliert, sind die Kosten, die für den barrierefreien Ausbau anfallen: Dies seien 25.000 Euro pro Haltestelle (inklusive Wartehäuschen), wobei Abweichungen nach oben und unten denkbar seien.
Legt man jedoch die 25.000 Euro zu Grunde und geht tatsächlich von 130 Haltestellen aus, die noch ausgebaut werden müssen, kämen auf die Stadt Castrop-Rauxel bis Ende 2021 Kosten von 3.250.000 Euro zu.
Ob der barrierefreie Ausbau zeitlich und finanziell zu schaffen ist, da will sich Werner noch nicht festlegen. „Wenn die Finanzmittel da sind, ist es realistisch. Sonst müssen wir Prioritäten setzen.“ Dies hänge zum einen vom Eigenanteil ab, den die Stadt tragen müsse. „Wie jedes Jahr werden wir Geld für die Investitionsliste anmelden“, erläutert er. Darüber muss dann der Rat beschließen. Zum anderen hänge die Finanzierung des Ausbaus davon ab, wieviel Fördermittel man in den kommenden Jahren vom Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) erhalte. Gegenwärtig übernehme der VRR 50 Prozent.
Nahverkehrsplan des Kreises
Maßgeblich für die Umsetzung des barrierefreien Ausbaus der Haltestellen im Stadtgebiet sei der Nahverkehrsplan des Kreises Recklinghausen, so Werner. Dieser lege Regularien und auch Ausnahmen fest.
Doch genau wie der EUV hat der Kreis seine Analyse des Ist-Zustandes der Haltestellen noch nicht abgeschlossen. „Zurzeit erstellt ein Gutachter in unserem Auftrag ein Haltestellenkataster“, erklärt Kreissprecherin Andrea Tamfal.
„Die Schwierigkeit bei dem Wort ,barrierefrei‘ ist, was heißt das überhaupt? Man denkt immer an Rollstuhlfahrer, aber es gibt auch Kleinwüchsige, Blinde, Menschen an Krücken. Dies muss bei der Überprüfung alles mit berücksichtigt werden“, macht Tamfal deutlich, wie komplex das Thema ist.
Das Kataster des Kreises solle noch 2015 fertig werden. Erst dann könne man einen aktualisierten Nahverkehrsplan erstellen, der die Ergebnisse dieser Analyse berücksichtige. Und auch erst dann ließen sich Aussagen über Prioritätenlisten und Ausbaukosten machen, so Tamfal. Wie Stadtsprecherin Maresa Hilleringmann erklärt, solle der Nahverkehrsplan im Entwurf in der zweiten Jahreshälfte 2016 vorliegen.
Bereits am 1. Januar 2013 ist die Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes, die den barrierefreien Ausbau der Haltestellen vorschreibt, in Kraft getreten. „Und die Richtlinien gibt es seit 2012“, ergänzt Michael Werner. Das heißt, dass schon jetzt, wann immer eine Straße in Castrop-Rauxel erneuert oder saniert wird und davon auch Haltestellen betroffen sind, ein barrierefreier Umbau erfolgt. Beispiele hierfür seien Bladenhorster Straße, Lange Straße, Vinckestraße und Waldenburger Straße, so der EUV-Chef.
Hochborde und taktile Elemente
Vorgesehen sind sogenannte Hochborde – „im Mittel 16 Zentimeter hoch, um ein niveaugleiches Ein- und Aussteigen zu gewährleisten“, erklärt Werner. Hinzu kommen taktile Elemente, wie Rillen und Noppen, für Sehbehinderte.
Der Ausbau erfolge stets in Absprache mit den in Castrop-Rauxel vertretenen Verkehrsbetrieben: DSW21, HCR, Vestische und Bogestra.„Fährt auf der Strecke ein Gelenkbus oder ein Kurzbus? Wo kann die Ersatzhaltestelle hin?“, nennt Werner Aspekte, die es bei jedem Umbau einer Haltestelle zu berücksichtigen und mit den vier Unternehmen zu klären gilt.
Autor:Vera Demuth aus Bochum |
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