Ausschreibung für Krankenfahrten: Taxiunternehmen kritisiert DAK-Pläne
„Viele der Patienten sind alt und krank und deswegen eh schon verunsichert“, sagt Gabriele Bucher von Taxi Bucher. Daher betrachtet sie die Pläne der DAK Gesundheit, eine Ausschreibungsplattform für planbare Krankenfahrten einzurichten, um die sich Taxiunternehmen bewerben können, äußerst kritisch. Falls das Vorhaben umgesetzt würde, „könnten eventuell Mehrkosten auf die Patienten zukommen“, befürchtet Bucher.
Es geht um Änderungen bei den Krankenfahrten, bei denen beispielsweise Krebspatienten regelmäßig zu ihren ambulanten Bestrahlungsterminen gefahren werden. Rainer Lange, NRW-Pressesprecher der DAK Gesundheit, bestätigt, dass die Krankenkasse eine Onlineplattform vorbereite. Dort können Taxiunternehmen ausgeschriebene Serienfahrten und planbare längere Fahrten einsehen und sich entscheiden, ob sie diese übernehmen wollen.
„Wir müssen die Versicherungsgelder sinnvoll einsetzen und Einsparungen machen“, erläutert Lange die Gründe für diese Änderung, die innerhalb der nächsten Monate umgesetzt werden solle. Ein zweiter Aspekt sei der Service. „Damit bieten wir eine gute Handhabung für Versicherte, denn viele ältere wollen sich gar nicht selbst um ein Taxiunternehmen kümmern.“
Rahmenverträge zwischen Taxi-Verband und Krankenkassen
Gabriele Bucher kritisiert, dass so demnächst das Taxiunternehmen, das eine Fahrt am günstigsten anbiete, den Zuschlag erhalte. Sie verweist auf die Rahmenverträge zwischen dem Taxi-Verband NRW und den gesetzlichen Krankenkassen. „Pro Kilometer kann eine bestimmte Summe abgerechnet werden“, erläutert sie. Ein Abweichen von diesem ausgehandelten Preis sei nicht erlaubt.
„Wenn ein Taxiunternehmer zum Beispiel zwei Patienten über eine große Strecke gleichzeitig transportieren und die Fahrt daher wesentlich günstiger anbieten kann, warum soll er sich dann an den Rahmenvertrag halten?“, fragt dagegen Rainer Lange. Er betont aber, dass man die Verträge nicht aushebeln wolle.
Gabriele Bucher von Taxi Bucher geht davon aus, dass sich für die Patienten Nachteile durch die von der DAK Gesundheit geplante Neuregelung ergeben werden. „Denn dem Patienten wird von der Krankenkasse gesagt, dass er für die Mehrkosten aufkommen muss, wenn er nicht den billigsten Anbieter wählt“, hat sie erfahren.
Das neue Angebot der DAK werde für die Patienten nicht bindend sein, versichert Pressesprecher Rainer Lange. Sofern die Krankenfahrt grundsätzlich genehmigt sei, könne der Patient auch zukünftig frei wählen, mit welchem Taxiunternehmen er fahre.
Könnte für Patienten günstiger werden
Wenn sich an den Kosten für die Patienten überhaupt etwas ändere, würde es für sie günstiger werden, erläutert Lange. Dann könnte der Eigenanteil, den Versicherte beispielsweise bei Serienfahrten bei der ersten und der letzten Tour zahlen müssten, niedriger ausfallen.
Rainer Lange betrachtet die geplante Ausschreibung der Krankenfahrten als „völlig unproblematisch“. Andere Krankenkassen würden schon seit Jahren so verfahren und auch die DAK Gesundheit hätte bei einem Pilotprojekt in Süddeutschland die Erfahrung gemacht, dass es gut funktioniere. „Das ist kein Hexenwerk und verstößt nicht gegen geltendes Recht.“ Wenn der Patient eine Einverständniserklärung abgebe, dass die DAK seine Krankenfahrten organisieren dürfe, sei damit sichergestellt, dass der Patient einverstanden sei, so Lange.
Autor:Vera Demuth aus Bochum |
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