Augen falsch vermessen? Was kann der Kunde tun?
Der 42-jährige Castrop-Rauxeler ist Schweißer. Um seine Arbeit präzise ausführen zu können, ist er auf eine Brille angewiesen. Die hat er bei einem Optiker anfertigen lassen, abgeholt und bezahlt. Doch richtig sehen kann er damit nicht.
Der 42-Jährige suchte daraufhin einen Augenarzt auf. "Die Messwerte des Arztes wichen zum Teil erheblich von denen des Optikers ab", erklärt der Mann. Die unterschiedlichen Messwerte legte er der Stadtanzeiger-Redaktion vor.
Der Optiker habe keine neuen Gläser auf "seine Kosten" anfertigen wollen. "Ich soll die Kosten der neuen Brillengläser selbst tragen", berichtet der Kunde.
Nach Ansicht von Susanne Voss, Leiterin der örtlichen Verbraucherzentrale, ist der geschilderte Vorgang kein Einzelfall. "Wir haben öfters solche Reklamationen. Der Kunde kann in diesem Fall Nachbesserung verlangen. Da man aber Brillengläser nicht einfach nachschleifen kann, besteht Anspruch auf neue Gläser."
Zwar müsse festgestellt werden, "ob es sich um einen Mangel handelt oder um Befindlichkeiten des Brillenträgers." Sitze die Brille an Nase oder Ohren nicht richtig, könne am Gestell nachgearbeitet werden. "Die zum Teil deutliche Abweichung von Messwerten bei den Gläsern stellt auf jeden Fall einen Mangel dar."
Kunden, die in eine solche Situation kommen, empfiehlt die Verbraucherschützerin, die Reklamation schriftlich an den Optiker zu richten. Zudem solle dieser aufgefordert werden, einen Termin für die Nachbesserung zu nennen.
Betroffene können sich auch an die Verbraucherzentrale wenden. Hier gibt es unter Tel. 02305/6987901 Informationen und gegebenenfalls gebührenpflichtige Unterstützung.
Autor:Lokalkompass Castrop-Rauxel aus Castrop-Rauxel |
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