Aufzug steht weiterhin still

Mieterin Yurdgül Özkan vor dem Aufzug, der seit dem 16. Juni still steht. | Foto: Thiele
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Seit dem 16. Juni kann Yurd­gül Özkan, die auf einen Rollstuhl angewiesen ist, das Haus nicht verlassen. Denn seitdem steht der Aufzug in dem Mietshaus an der Bahnhofstraße, in dem sie in der vierten Etage wohnt, still. Mittlerweile hat ihre Anwältin Aysel Cetin eine einstweilige Verfügung vor dem Amtsgericht erwirkt. Doch ob und wann der Aufzug wieder fährt, ist damit immer noch nicht geklärt.

„Wir haben Recht bekommen“, sagt Cetin. Die Vermieter müssen dafür sorgen, dass der Aufzug in dem Mietshaus repariert wird. „Aber das Problem liegt darin, den Titel zu vollstrecken.“ Denn die Vermieter hätten gegen das Urteil Berufung eingelegt.
„Das Urteil ist trotzdem vollstreckbar“, erklärt die Anwältin trotz der Weigerung der Vermieter, den Aufzug freiwillig instand zu setzen. Dazu hatte Cetin bis zum 3. September Zeit, einen Antrag auf Zwangsvollstreckung bei Gericht einzureichen. „Das ist ärgerlich“, sagt Cetin, denn sie rechnet damit, dass es mindestens bis kommende Woche dauern wird, bis das Gericht darüber entscheidet.
„Wenn die Vermieter dann wieder nicht zahlen, kann man das Urteil per Gerichtsvollzieher durchsetzen“, erklärt Cetin. „Das dauert dann aber nochmal länger.“
Das Urteil des Amtsgerichtes Castrop-Rauxel erlaubt der Klägerin zusätzlich, den Auftrag für die Aufzugsreparatur per Ersatzvornahme zu erteilen. Dies bedeutet, dass Yurdgül Özkan den Aufzug auf Kosten ihrer Vermieter instandsetzen lassen kann.
Daher hat Aysel Cetin versucht, sich um einen Reparaturdienst zu kümmern. „Ich habe mit sieben Firmen gesprochen.“ Vergeblich, denn wie berichtet, scheint das Problem darin zu liegen, dass zur Reparatur ein Code erforderlich ist, über den nur die Herstellerfirma verfügt.
„Letztlich konnte ich die Herstellerfirma davon überzeugen, den Aufzug zu reparieren“, so Cetin. Diese hatte sich bisher geweigert, weil sie in einem Rechtsstreit mit den Vermietern liegen soll.

Reparatur gegen Vorkasse

Voraussetzung für das Einverständnis der Herstellerfirma war jedoch, dass die Anwältin ihr zusicherte, dass die Firma das Geld für die Instandsetzung des Aufzugs vor der Reparatur erhält. Nach einem Kostenvoranschlag der Herstellerfirma seien dies etwa 4.375 Euro netto, erläutert Cetin. „Ich werde das Gericht bitten, uns zu ermächtigen, den Aufzug reparieren zu lassen.“
Zugleich plant die Anwältin, noch einmal das Gespräch mit dem Anwalt der Gegenseite zu suchen. „Vielleicht kann man doch noch eine einvernehmliche Lösung finden“, hofft Aysel Cetin.
Dann könnte Yurdgül Özkan bald wieder ihre Wohnung verlassen.

Autor:

Vera Demuth aus Bochum

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