Allein auf der Flucht: Zurzeit gibt es 39 unbegleitete Jugendliche in Castrop-Rauxel
„Die Zahl ändert sich fast täglich“, sagt Elke Niewels vom Bereich Jugend und Familie über die Anzahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, die sich in Castrop-Rauxel aufhalten. Momentan sind es 39 Jugendliche, meist zwischen 15 und 17 Jahre alt. Sie stammen aus Afghanistan (18), Syrien (14), Albanien (3), Irak (2), Tadschikistan (1) und Tunesien (1).
Der Höchststand an unbegleiteten Jugendlichen in jugendhilferechtlicher Zuständigkeit, wie es korrekt heißt, habe bisher 42 betragen, so Niewels. Zugewiesen werden könnten der Stadt jedoch noch mehr. Aktuell beträgt die Zahl 56 für dieses Jahr. Jede Woche berechne das Landesjugendamt Rheinland neu, wie viele eine Stadt aufnehmen müsse: Auf der Basis aller unbegleiteten Jugendlichen im Land errechne das Amt einen Schlüssel, worauf die Einwohnerzahl einer Stadt durch diesen Schlüssel dividiert werde.
Von den 39 Jugendlichen sind 13 außerhalb Castrop-Rauxels in Jugendhilfeeinrichtungen untergebracht, deren Träger zum Beispiel AWO oder Wellenbrecher sind. Die übrigen 26 wohnen im Stadtgebiet. „Sieben leben beim Sozialen Betreuten Wohnen, drei fast Volljährige wohnen in einem Hotel“, erklärt Niewels. Einer sei bei seiner Schwester untergekommen, ein weiterer lebe in der Großnotunterkunft in Habinghorst. Daneben habe man eine Wohnung angemietet, in der vier Jugendliche wohnten und vom Jugendamt betreut würden.
Vier Gastfamilien
Hinzu kommen fünf „Altfälle“, die bereits vor dem 1. November 2015 in Castrop-Rauxel eingetroffen sind und teilweise bei Verwandten leben, sowie vier Jugendliche, die von einer Gastfamilie aufgenommen wurden. Seit dem 1. November werden unbegleitete minderjährige Flüchtlinge landesweit verteilt, was die Stadt zum Anlass genommen hatte, nach Gastfamilien zu suchen. Zunächst kommen aber auch diese Jugendlichen in einer Einrichtung unter. „Dann wird geguckt, ob sie an eine Gastfamilie vermittelt werden können“, erläutert Niewels. Wie Pflegefamilien werden sie vom Pflegekinderdienst unterstützt.
Während das Landesjugendamt Rheinland die Flüchtlinge zuweist, ist das Landesjugendamt Münster für die Erstattung der Kosten zuständig. Die Stadt muss nicht für die Unterbringung, Verpflegung und Betreuung der unbegleiteten Jugendlichen aufkommen.
Personal wird aufgestockt
Um die Aufgaben bewältigen zu können, hat man im Bereich die halbe Stelle der Amtsvormundschaft um eine weitere halbe Stelle aufgestockt. 30 der Jugendlichen sind in Amtsvormundschaft. Zudem stehe man kurz davor, einen Mitarbeiter für die Betreuung der Flüchtlinge einzustellen, so Niewels. „Bisher haben das die vorhandenen Kollegen mit übernommen.“ Die Finanzierung der neuen Stellen soll über eine Verwaltungskostenpauschale erfolgen: Pro unbegleitetem Minderjährigen pro Jahr erhält die Stadt 3.100 Euro.
Obwohl man bei der Stadtverwaltung weiß, dass mehr Jugendliche zugewiesen werden könnten, sei eine Vorbereitung auf diesen Fall schwierig, erklärt Niewels. „Wir können nicht in einer Einrichtung drei Plätze frei halten und dafür bezahlen, ohne dass dann jemand kommt.“ Da man aber mit mehreren Jugendhilfeträgern kooperiere, ist Niewels zuversichtlich, dass man eintreffende Jugendliche schnell unterbringen könne.
Autor:Vera Demuth aus Bochum |
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