Kreis Recklinghausen
"Wir sind gegen Corona-Virus gewappnet"
Der Kreis Recklinghausen ist gewappnet für den Fall, dass auf seinem Gebiet bei einem Bewohner das Corona-Virus festgestellt wird. Was in einem solchen Fall getan werden muss, ist im Infektionsschutzgesetz geregelt. Das erklärte Kreissprecher Jochem Manz am Mittwoch (26. Februar) im Gespräch mit dem Stadtanzeiger.
In diesem Gesetz werde geregelt, unter welchen Schutzvorkehrungen der betroffene Patient ins Krankenhaus gebracht und isoliert werde. Zum weiteren Vorgehen gehöre auch, Kontaktpersonen des Erkrankten zu ermitteln.
"Die Bestimmungen würden der Kreisbehörde sogar erlauben, Veranstaltungen zu untersagen oder Kitas und Schulen zu schließen", erläuterte Manz. Mit Blick auf das Vorgehen in Heinsberg betonte Manz aber ausdrücklich: "Man muss ganz genau hinsehen. Es macht nämlich wenig Sinn, gleich alle Einrichtungen zu schließen."
Kontakt zum Robert-Koch-Institut
Das Kreisgesundheitsamt stehe auch in ständigem Kontakt mit dem Robert-Koch-Institut, um stets über die aktuelle Entwicklung informiert zu sein. Im Kreisgebiet gibt es zwei Krankenhäuser, die über eine spezielle technische Ausrüstung zur Isolation und zur Behandlung von infizierten Patienten verfügen. Das sind das Prosper in Recklinghausen und das Elisabeth-Krankenhaus in Dorsten."
Manz unterstreicht ausdrücklich: "Jedes andere Krankenhaus im Kreis Recklinghausen kann aber auch betroffene Patienten isolieren und behandeln." pem
Autor:Lokalkompass Castrop-Rauxel aus Castrop-Rauxel |
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