Wenn "gratis" plötzlich Geld kostet: Verbraucherzentrale warnt vor "Free-to-play"-Spielen und In-App-Käufen
Mit einer Rechnung über fast 1.000 Euro kamen die Eltern eines Jungen 2016 ratsuchend zur Verbraucherzentrale. Der Teenie hatte "Free-to-play"-Spiele auf dem Smartphone gespielt und dabei sogenannte In-App-Käufe getätigt.
"Die Eltern mussten die Summe zahlen", berichtet Beraterin Rose Sommer. Damit es anderen nicht ebenso ergeht, nutzt die Verbraucherzentrale den heutigen Weltverbrauchertag (15. März), um über die angeblichen "Free-to-play"-Spiele aufzuklären.
"Denn kostenlos ist hier gar nichts", so Sommer. Im ersten Halbjahr 2016 seien 199 Millionen von insgesamt 208 Millionen Euro Umsatz im Bereich Spiele-Apps durch In-App-Käufe erwirtschaftet worden, zitiert sie den Bundesverband Interaktiver Unterhaltungsindustrie.
Wie die Unternehmen mit angeblich kostenlosen Spielen Geld verdienen, erläutert Rose Sommer exemplarisch an der App "Royal Clash". Zunächst erhält der Spieler kostenlos Waffen und Goldtaler, mit denen er erste Siege feiern kann. Doch um sofort weiterspielen und mächtiger als seine Mitspieler werden zu können, muss er Waffen und Taler hinzukaufen. Dabei kommt eine weitere Währung ins Spiel: Juwelen. Für 80 Juwelen verlangt der Anbieter 0,99 Euro; für 14.000 Juwelen sind es 99,99 Euro. "Bei diesen verschachtelten Währungen ist es für Kinder schwer, nachzuvollziehen, was es tatsächlich kostet", kritisiert Sommer.
Vertrag läuft über die Eltern
Sind im Google Play Store Telefonrechnung oder Kreditkartennummer der Eltern hinterlegt, kann das Kind, auch wenn es minderjährig ist, Spieleerweiterungen kaufen. "Der Anbieter beruft sich darauf, dass die Eltern seine Vertragspartner sind", erklärt Sommer, dass es schwierig sei, den Kauf rückgängig zu machen und das Geld erstattet zu bekommen.
Zur Prävention vor Kostenfallen bei Gratis-Spiele-Apps empfiehlt die Verbraucherzentrale, beim Telekommunikationsunternehmen eine Drittanbietersperre einzurichten, im Play Store keine Kreditkartennummer zu hinterlegen und als Zahlungsmittel für Spiele nur Guthabenkarten zu nutzen. "Dann hat man eine Kostenbegrenzung", erläutert Sommer.
Telefonaktion und Infoabend
Weitere Tipps gibt die Verbraucherzentrale morgen (16. März) von 9 bis 12 Uhr unter Tel. 02305/6987903 sowie am Freitag (24. März) um 18 Uhr bei einem Eltern-Infoabend vor Ort an der Mühlengasse 4 (Anmeldung unter Tel. 02305/6987901).
Autor:Vera Demuth aus Bochum |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.